29 April 2022

Regierungsrat muss sein Kommunikationskonzept überarbeiten

Die Strategie, im Vorfeld der Abstimmung zu den beiden eidgenössischen Agrar-Initiativen nicht aktiv über Gewässerdaten zum Berner Pflanzenschutzprojekt zu kommunizieren, war nach Einschätzung der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates nicht zweckmässig. Deshalb hat sie dem Regierungsrat empfohlen, das Kommunikationskonzept anzupassen.

Rund drei Wochen vor dem Abstimmungstermin zu den Agrar-Initiativen, die das Schweizer Stimmvolk im Juni 2021 ablehnte, hatte die kantonale Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Rohdaten aus dem Gewässermonitoring des Berner Pflanzenschutzprojekts veröffentlicht. Dies, obwohl sich die Projektbeteiligten im Vorfeld darauf geeinigt hatten, vor den Abstimmungen nicht aktiv zu kommunizieren. Der Strategiewechsel erfolgte, nachdem der Kanton durch Medienberichte unter Druck geraten war und ihm vorgeworfen worden war, Daten bewusst zurückzuhalten.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) nahm die Chronologie der Kommunikation vertieft unter die Lupe. Sie anerkennt, dass die Kommunikation aufgrund der zahlreichen Projektbeteiligten eine Herausforderung darstellte. Dies umso mehr, als sich die Interessen der beteiligten Projektteilnehmenden teilweise widersprachen. Positiv würdigt die Kommission auch, dass die Projektbeteiligten früh ein Kommunikationskonzept verabschiedeten. Allerdings war dieses nach Einschätzung der GPK zu wenig klar, und die vereinbarte Strategie, nur auf Anfrage zu kommunizieren, wurde von den Projektbeteiligten unterschiedlich verstanden. Nach Auffassung der GPK wurde mit dem expliziten Entscheid, vor den eidgenössischen Abstimmungen nicht zu kommunizieren, zudem ein politischer Entscheid gefällt, der sich nicht an den Vorgaben des Informationsgesetzes orientierte. Denn juristische Abklärungen der zuständigen Direktion hatten bereits 2018 ergeben, dass Monitoring-Daten aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes veröffentlicht werden müssten.

Angesichts dieser klaren Ausgangslage war die zurückhaltende Kommunikationspraxis nach Auffassung der GPK ein Risiko und letztlich nicht zweckmässig. Dies auch deshalb, weil damit zu rechnen war, dass im Zusammenhang mit den nationalen Initiativen kantonale Daten bei den Medien auf Interesse stossen würden. Genau dies führte letztlich dazu, dass sich die zuständige Direktion nach entsprechenden Anfragen entschied, Daten zum Gewässer-Monitoring doch aktiv zu kommunizieren – entgegen der ursprünglichen Strategie. Dieser Wechsel war aufgrund des öffentlichen Drucks zwar nachvollziehbar, er entsprach aber nicht den getroffenen Vereinbarungen und führte innerhalb der Projektbeteiligten berechtigterweise zu Irritationen und Konsternation. Die Kurzfristigkeit des Strategiewechsels erschwerte es zudem, Vorgaben in Verträgen und Vereinbarungen mit den Projektteilnehmenden einzuhalten. Eine formelle Zustimmung für die Veröffentlichung durch den Projekt-Steuerungsausschuss, so wie es die Vorgaben verlangt hätten, gab es nach Kenntnis der GPK beispielsweise nicht.

Nach Auffassung der GPK muss sich die Kommunikation der Projektbeteiligten an den Vorgaben, namentlich den Informationspflichten des Informationsgesetzes, ausrichten. Die GPK hat dem Regierungsrat darum empfohlen, das Kommunikationskonzept entsprechend anzupassen und zu vereinfachen, um für alle Beteiligten Klarheit zu schaffen. Der Regierungsrat hat in einer Stellungnahme zuhanden der GPK mitgeteilt, dass er die Empfehlungen zur Kenntnis genommen habe

(text:pd/bild:Pia Neuenschwander)