14 März 2024

Regierungsrat lehnt Änderung des GAV ab

Der Regierungsrat lehnt die vorgesehene Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) ab. Mit der Gesetzesänderung sollen in GAV festgelegte Mindestlöhne auch dann gelten, wenn sie niedriger sind als die auf kantonaler Ebene verankerten Mindestlöhne. Die Kantone haben im Arbeitsrecht die Kompetenz, sozialpolitische Massnahmen zu erlassen, so zum Beispiel Mindestlöhne festzulegen. Die geplante Gesetzesänderung greift direkt in die verfassungsrechtlich garantierte Souveränität der Kantone ein. Der Regierungsrat ist gegen diese Verletzung der geltenden Kompetenzteilung zwischen Bund und Kantonen.

(text:pd/bild:beo)