1 September 2026

Regierungsrat kann Spitälern in Not künftig schneller helfen

Der Regierungsrat kann unverzichtbare Spitäler in Not künftig schneller unterstützen, ohne die Zustimmung des Parlaments einzuholen. Der Grosse Rat hat gestern die Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes mit 149 Ja-Stimmen gutgeheissen. Künftig entscheidet der Regierungsrat eigenständig über Darlehen und Bürgschaften für auf der kantonalen Liste stehende Spitäler. Diese Regierungsentscheide können nicht mehr vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden.

Ausserdem dürfen unterstützte Listen-Spitäler keine Gewinne mehr ausschütten. Die grosse Autonomie der Regierung störte die Ratsmitglieder von links bis rechts – doch die Notwendigkeit war grösser, sodass der Grosse Rat die Änderungen mit 149 Ja-Stimmen annahm. Die Gesetzesänderung soll schon ab nächstem Jahr in Kraft treten. Was ein Spital als unverzichtbar definiert, muss die Regierung noch nachreichen. Hintergrund der Änderung ist die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Spitäler.

(text:pmu/bild:unsplash)