24 Februar 2021

Regierungsrat begrüsst die Lockerungsschritte des Bundes und passt die Covid-Verordnung an

Der Regierungsrat nimmt die vom Bundesrat beschlossene schrittweise Lockerung der Corona-Massnahmen zur Kenntnis. Die Regierung begrüsst die Öffnung der Läden und Museen sowie die Erleichterungen im Sportbereich. Gleichzeitig ist die Regierung der Auffassung, dass die sinkenden Fallzahlen bei strengen Schutzmassnahmen auch eine vorsichtige Öffnung in der Gastronomie und eine Erhöhung der Obergrenze für private Veranstaltungen ermöglicht hätten.

Die Entscheide des Bundesrats zur vorsichtigen Öffnung und Lockerung der Pandemie-Einschränkungen bedingen Anpassungen an der Covid-Verordnung des Kantons. So hat der Kanton Bern im Moment politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen auf 5 Personen beschränkt. Bei der Personenanzahl orientierte er sich jeweils am Bundesrecht bezüglich der Obergrenze für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum. Da der Bundesrat beschlossen hat, Menschenansammlungen bis 15 Personen wieder zuzulassen, wird der Regierungsrat durch eine Verordnungsanpassung die zulässige Personenzahl an Kundgebungen per Anfang März ebenfalls von 5 auf 15 erhöhen. Die Vereinheitlichung soll einen einfachen und sachgerechten Vollzug durch die Kantonspolizei gewährleisten. Über die Verlängerung der kantonalen Covid-Bestimmungen im Justizvollzug sowie im Bildungsbereich wird der Regierungsrat ebenfalls noch diese Woche entscheiden. Die Massnahmen resp. deren Verlängerung werden aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage derzeit überprüft.

Wie letzte Woche angekündigt, hat der Regierungsrat zudem Anpassungen bei der Härtefallverordnung beschlossen. Weiter beabsichtigt die Regierung bei jenen Unternehmen, die aufgrund der behördlichen Entscheide über den 28. Februar hinaus geschlossen bleiben, die zusätzlichen Tage in die finanzielle Kompensation einzuberechnen.

(MM)