Regenbogenfamilien in Italien vor Gericht
Der Streit um die Anerkennung von Kindern aus sogenannten Regenbogenfamilien beschäftigt in Italien jetzt die Justiz. Vor einem Gericht in Padua begann am Dienstag ein Verfahren, in dem es um die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren geht.
Die Staatsanwaltschaft der norditalienischen Stadt will den rechtlichen Status von insgesamt 33 Kindern ändern lassen, bei denen in den vergangenen Jahren in der Geburtsurkunde jeweils zwei Mütter als Eltern eingetragen wurden. Die Behörde beruft sich dabei auf eine Anweisung aus dem Innenministerium der Rechtsregierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni.
In dem Verfahren ging es am Mittwoch zunächst um vier Familien mit jeweils zwei Müttern. Vor Beginn kam es vor dem Gerichtsgebäude zu Protesten. Dort versammelten sich etwa 30 Frauen mit Plakaten wie „Wir sind alle Familie!“ Die Regierung aus drei Rechtsparteien hat sich zum Ziel gesetzt, dem traditionellen Familienbild – Vater, Mutter, Kinder – wieder mehr Geltung zu verschaffen. Meloni ist nach der Trennung von ihrem bisherigen Lebensgefährten Andrea Giambruno seit kurzem selbst alleinerziehende Mutter. Sie hat eine Tochter.
In Italien kann eigentlich von Gesetzes wegen in der Geburtsurkunde nur die Frau anerkannt werden, die das Kind zur Welt gebracht hat – also die biologische Mutter. Inzwischen gibt es jedoch zahlreiche Gemeinden, die auch gleichgeschlechtliche Paare, deren Kind durch künstliche Befruchtung entstand oder von einer Leihmutter ausgetragen wurde, als Eltern registrieren. Meist sind dies Gemeinden, die von der Linken regiert werden. Auch in Padua können sich trotz des Verfahrens weiterhin auch gleichgeschlechtliche Paare eintragen lassen. In den vergangenen Monaten machten vier Paare davon Gebrauch.
(text:sda/bild:pexels-symbolbild)