15 August 2022

„Reförmchen“ soll laut Maurer Schweizer Obligationenmarkt beflügeln

In der Schweiz ausgegebene Obligationen sollen attraktiver werden. Bundesrat und Parlament wollen darum auf Zinsen dieser Obligationen künftig keine Verrechnungssteuer mehr erheben. Weil die Linke das Referendum ergriffen hat, hat am 25. September das Volk das letzte Wort.

Heute sind für Zinseinkommen 35 Prozent Verrechnungssteuer fällig. Privatpersonen im Inland erhalten die Steuer zurück, wenn sie die Zinseinnahmen in der Steuererklärung deklarieren. Die Steuer fällt beispielsweise auch auf Zinsen aus inländischen Obligationen an.

Für Anleger sei es relativ kompliziert, die Verrechnungssteuer zurückzufordern, sagte Finanzminister Ueli Maurer am Montag in Bern vor den Medien. Um den Aufwand zu umgehen, würden die Obligationen vermehrt im Ausland ausgegeben. „Wir verlieren dadurch Wirtschaftssubstrat, Arbeitsplätze und Steuersubstrat“, sagte Maurer.

Bundesrat und Parlament wollen deshalb die Abgabe auf ab 1. Januar 2023 im Inland emittierten Obligationen nicht mehr erheben. Bei bestehenden Obligationen soll die Verrechnungssteuer bleiben. Für Private im Ausland und für Unternehmen sei die Rückforderung der Steuer kompliziert, schreibt der Bundesrat.

(text:sda/bild:archiv)