11 November 2021

Prozess gegen YB-Fan wegen Zündung eines illegalen Sprengkörpers

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona beginnt heute der Prozess gegen einen YB-Fan, der im August 2020 einen in der Schweiz nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenstand zündete. Damit gefährdete er mutmasslich in verbrecherischer Absicht mehrere Personen sowie seine Umgebung.

Bei der Detonation des pyrotechnischen Gegenstands zog sich der heute 35-Jährige zudem eine schwere Verletzung an der rechten Hand zu. In der unmittelbaren Nähe des Mannes befanden sich laut Anklage mindestens acht Personen.

Die Bundesanwaltschaft (BA) verurteilte den Mann im Mai 2021 per Strafbefehl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Diesen focht der Beschuldigte jedoch an, so dass der Fall dem Bundesstrafgericht übergeben wurde.

Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, werden dem YB-Fan Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase ohne verbrecherische Absicht oder allenfalls in verbrecherischer Absicht und Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen.

Der YB-Fan hatte den Sprengkörper laut Strafbefehl am 1. August 2020 nach dem Fussballspiel BSC Young Boys gegen FC Sion in der Nähe der Kreuzung Beundenfeldstrasse / Spitalackerstrasse in Bern gezündet. Zum Zeitpunkt der Detonation hätten sich in der Umgebung des Angeklagten rund 100 YB-Fans aufgehalten.

Der BSC Young Boys gewann an diesem Abend in Sitten den dritten Meistertitel in Folge.

(text:sda/bild:beo)