26 Mai 2025

Kriterien für differenzierte Nutzung von Gefahrengebieten gefordert

Die Naturgefahren nehmen immer mehr zu – auch im Berner Oberland. Deshalb stellt sich die Frage: Wie darf man die Gefahrengebiete künftig eigentlich noch nutzen? Eine Möglichkeit wäre die Festlegung von Kriterien für eine differenzierte Nutzung von Gefahrengebiete. Ein Postulat des SVP-Nationalrates Ernst Wandfluh fordert den Bundesrat deshalb auf, dies zu überprüfen. Aktuell unterscheidet man zwischen Primär- und Sekundärprozess. Beim Primärprozess geht es um die direkten Folgen eines Naturereignisses, also wenn durch dieses beispielsweise ein Haus beschädigt wird. Beim Sekundärprozess geht es um die indirekten Folgen des Primärprozesses. Was das in der Praxis heisst, weiss der Postulant Ernst Wandfluh:

«Wir müssen uns überlegen, wie wir mit der Infrastruktur in diesen Gebieten, in welchen man Zeit hat für Mensch und Tier zu evakuieren, umgehen. Also, dass man in diesen Gebieten trotzdem wirtschaften und leben können. Und wenn man genug Zeit für die Evakuation hat, braucht es Anpassungen bei den Versicherungen oder raumplanerische Anpassungen. Es gibt viele Fragen, welche sich die Betroffenen diesbezüglich stellen.“

Beispielsweise, ob es sich überhaupt noch lohnt in ein Gebäude zu investieren oder dieses an künftige Generationen weiterzugeben, ergänzt Ernst Wandfluh. Aus seiner Sicht muss deshalb eine differenzierte Beurteilung der Risikofaktoren lokal und regional möglich werden. Die gesetzliche Grundlage dazu ist aber auf Bundesebene zu erarbeiten.

(text:jkä/bild:zvg gemeinde kandersteg)