17 Februar 2022

Positive Rückmeldung des Kantons zur Überbauungsordnung «Nünenen Pestalozzistrasse» in Thun

Für den geplanten Wohnungsneubau an der Pestalozzistrasse 95 bedarf es einer Zonenplanänderung und einer neuen Überbauungsordnung. Die Vorprüfung durch den Kanton fiel positiv aus. Im nächsten Schritt folgt ab dem 18. Februar die öffentliche Auflage.

Die Bau- & Wohngenossenschaft (BWG) Nünenen will das eingeschossige Gewerbegebäude an der Pestalozzistrasse 95 durch einen Neubau ersetzen. Geplant sind 27 Wohnungen sowie gemeinschaftliche und gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss. Die Stärkung der Wohnbaugenossenschaften und die Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für Familien sind wichtige Ziele der städtischen Wohnstrategie 2030. In der Mitwirkung zur nötigen Zonenplanänderung und zur neuen Überbauungsordnung stiess das Vorhaben grundsätzlich auf Zustimmung. Gewürdigt wurde insbesondere das qualitätssichernde Verfahren für einen zeitgemässen Ersatzneubau im Sinne der Stadtentwicklung nach innen. In der Zwischenzeit hat auch der Kanton Bern die Planung positiv vorgeprüft.

Die Überbauungsordnung regelt zudem die Aussenraumgestaltung im gesamten Areal. Die übrigen fünf Gebäude im Planungsperimeter sowie die Einstellhalle bleiben bestehen und werden in ein neues Freiraumkonzept integriert. Das Gemeinschaftszentrum und die öffentlich zugänglichen Aussenräume sollen als Bindeglied zwischen den neuen Wohnungen, der bestehenden Siedlung und dem umgebenden Quartier neu und attraktiv gestaltet werden. Die oberirdischen Parkplätze im Innenhof der Siedlung weichen einem neu gestalteten Spiel- und Aufenthaltsbereich. Es werden biodiversitätsfördernde Strukturen geschaffen und einheimische Pflanzen eingesetzt.

Mit dem Baugesuch für den Ersatzneubau legt die BWG Nünenen ein Betriebskonzept für die Mobilität vor, welches Massnahmen zur Förderung umweltfreundlicher und nachhaltiger Verkehrsmittel aufzeigt.

Voraussichtlich Mitte 2022 befindet der Thuner Stadtrat über die Zonenplanänderung. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Sofern keine Verzögerungen auftreten, liegt im Verlauf dieses Jahres die rechtsgültige Planung vor. Der Ersatzneubau kann voraussichtlich bis im Jahr 2024 realisiert werden.

(text:pd/bild:beo)