Polizei kann bei möglicher Terrorgefahr präventiv vorgehen
Die Polizei kann künftig mit präventiv-polizeilichen Massnahmen frühzeitig gegen Personen vorgehen, von denen eine terroristische Gefahr ausgeht. Das vom Stimmvolk im Sommer 2021 abgesegnete neue Anti-Terror-Gesetz tritt ab dem 1. Juni 2022 in Kraft. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.
Gegenüber terroristischen Gefährderinnen und Gefährdern können unter anderem eine Meldepflicht, ein Kontakt- oder Ausreiseverbot oder im äussersten Fall die Eingrenzung auf eine Liegenschaft („Hausarrest“) verfügt werden. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) kann diese Massnahmen von Fall zu Fall auf Antrag der Kantone, allenfalls der Gemeinden, oder des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) anordnen.
(text:sda/bild:unsplash)