11 Januar 2022

Pierre Maudet wird in Berufungsprozess freigesprochen

Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet ist in zweiter Instanz vom Vorwurf der Vorteilsannahme wegen einer Luxus-Reise nach Abu Dhabi freigesprochen worden. Seine Anwälte bestätigten am Dienstag Berichte der Onlineportale tdg.ch und lemanbleu.ch.

Bevor sie weitere Kommentare abgäben, wollten sie zuerst das 90-seitige Urteil zur Kenntnis nehmen, teilten die Maudets Verteidiger Grégoire Mangeat, Fanny Margairaz et Yaël Hayat der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mit. Sie hatten während des Verfahrens immer wieder betont, dass man ihrem Mandanten alles vorwerfen könne, dass aber die rote Linie des Strafrechts in diesem Fall nie überschritten worden sei.

Die Berufungsverhandlung fand bereits Mitte vergangenen Oktober statt. Die beiden Parteien verzichteten auf eine öffentliche Verlesung des Urteils.

Die Staatsanwaltschaft hat nun noch die Möglichkeit, das Urteil in der Berufung beim Bundesgericht anzufechten. Sie hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten für den Ex-Staatsrat gefordert.

Maudets ehemaliger Stabschef Patrick Baud-Lavigne wurde ebenfalls vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen. Er wurde jedoch wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt, wie die Tribune de Genève berichtet. Die beiden Genfer Unternehmer, Magid Khoury und Antoine Daher, welche die umstrittene Reise organisiert hatten, wurden in zweiter Instanz ebenfalls freigesprochen.

Maudet reiste im November 2015 mit seiner Familie, seinem damaligen Stabschef Patrick Baud-Lavigne sowie den beiden Genfer Geschäftsleuten nach Abu Dhabi, um den Grand Prix der Formel 1 anzuschauen. Diese Reise, deren Kosten auf 50’000 Franken geschätzt werden, wurde von der Königsfamilie von Abu Dhabi bezahlt.

Das erstinstanzliche Genfer Polizeigericht verurteilte den ehemaligen FDP-Politiker im Februar letzten Jahres wegen Vorteilsannahme im Zusammenhang mit der Reise zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken. Zudem musste Maudet dem Staat Genf 50’000 Franken als Entschädigung zurückzahlen.

Das Polizeigericht urteilte, dass der Politiker sich zwar nicht direkt habe bestechen lassen. Der Magistrat habe aber das Risiko in Kauf genommen, bei der Ausübung seines Amtes beeinflusst zu werden, indem er die Einladung für die Reise annahm.

Die Affäre und der Prozess hatten der steilen politischen Karriere des früheren FDP-Hoffnungsträgers und Bundesratskandidaten ein jähes Ende gesetzt. Der mittlerweile 43-jährige Maudet scheiterte im vergangenen März bei der Ersatzwahl in den Staatsrat. Nach seinem Ausschluss aus der FDP hatte er als Unabhängiger für seine eigene Nachfolge kandidiert. Zuvor war er von seinen Amtskollegen in der Kantonsregierung schrittweise entmachtet worden und schliesslich von seinem Amt zurückgetreten.

Zum Abschluss der Berufungsverhandlung hatte Maudet eine Rückkehr in die Politik jedoch nicht ausgeschlossen. Er erklärte, dass er „dieser Reise aus juristischer Sicht ein Ende setzen“ wolle. „Was die politische Reise angeht, so wird sie nicht im Gerichtssaal enden“, sagte der Ex-Staatsrat vielsagend.

(text&bild:sda)