12 Juli 2022

Pechstein mit Teilerfolg auf Justizebene

Die deutsche Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein bekommt doch noch eine Chance, wegen ihrer Dopingsperre Schmerzensgeld und Schadenersatz durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hob ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2016 auf. Pechsteins Prozess gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) kann damit fortgesetzt werden.

Die fünfmalige Olympiasiegerin war 2009 von der ISU wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein bestritt jegliches Doping. Spätere intensive Untersuchungen ermittelten eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund ihrer erhöhten Werte. Seitdem verklagt die heute 50-Jährige den Weltverband.

(text:sda/bild:sda)