25 Oktober 2021

Parlament weitet Untersuchungen im Erpressungsfall Berset aus

Der Erpressungsversuch gegen Bundesrat Berset hat ein weiteres politisches Nachspiel. Die Geschäftsprüfungskommissionen haben entschieden, die Verhältnismässigkeit des Einsatzes einer Sonder-Polizeieinheit und den Vorwurf des Missbrauchs von Steuergeldern zu prüfen.

Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK-N/S) haben weitere Abklärungen im Fall der versuchten Erpressung von Bundesrat Alain Berset beschlossen, wie sie am Montag mitteilten. Mit welchem Stimmenverhältnis der Entscheid fiel, steht nicht in der Mitteilung.

Subkommissionen der GPKs sind bereits daran, in Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zu prüfen, ob das abgeschlossene Strafverfahren gegen die Frau, welche Bundesrat Alain Berset im Jahr 2019 zu erpressen versuchte, den üblichen Standards entsprochen hat oder ob allenfalls wegen der Prominenz des Opfers unangemessen vorgegangen wurde.

Zusätzlich haben die GPKs nun ihre Subkommissionen Gerichte und Bundesanwaltschaft beauftragt, die Verhältnismässigkeit des Einsatzes der Sondereinheit „Tigris“ im Rahmen dieses Strafverfahrens zu überprüfen.

Die Einsatzgruppe „Tigris“ ist eine Spezialeinheit der Schweizer Bundeskriminalpolizei. Sie ist zuständig für kriminalpolizeilich begründete Anhaltungen und Festnahmen sowie andere dringende Zwangsmassnahmen. In der Wochenzeitung „Weltwoche“ wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht auch Polizeibeamte die Frau hätten anhalten können.

Im Weiteren sollen Vorwürfe abklärt werden, wonach Berset Bundesmittel missbräuchlich eingesetzt haben soll. Auch diese Vorwürfe wurden von der „Weltwoche“ erhoben. Der Zürcher SVP-Nationalrat und GPK-Mitglied Alfred Heer kündigte nach dem Bericht öffentlich an, dass er eine Ausweitung der Untersuchungen zu diesen zwei Punkten beantragen werde.

Im November 2020 machte die „Weltwoche“ publik, dass die Bundesanwaltschaft im September 2020 eine Frau wegen versuchter Erpressung gegen Berset zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig. Berset erklärte daraufhin, es handle sich um eine „private Angelegenheit“, die erledigt sei.

Bekannt ist, dass die Frau versuchte, Berset mit privaten Dokumenten zu erpressen. Der Bundesrat erstattete Strafanzeige. Die Täterin forderte Berset gemäss Strafbefehl zunächst „zur Bezahlung einer ausstehenden Schuld von 100’000 Franken“ auf, nahm später aber davon wieder Abstand.

(text&bild:sda)