16 September 2026

Parlament ist sich einig: Mord soll nicht mehr verjähren

In der Schweiz gehört Mord bald zu den Straftaten, welche nicht verjähren. Darauf haben sich National- und Ständerat nach jahrelanger Debatte geeinigt. Noch muss die Vorlage in die Schlussabstimmung der eidgenössischen Räte.

In der kleinen Kammer setzte sich am Mittwoch eine Minderheit der Rechtskommission (RK-S) durch, welche beantragte, bei diesem Thema bei früheren Entscheiden des Stände- und des Nationalrats zu bleiben. Beide Räte sprachen sich bereits im März 2025 respektive im März 2026 für die Unverjährbarkeit von Mord aus. Mit 25 zu 18 Stimmen bei zwei Enthaltungen obsiegte die RK-S-Minderheit.

Der Entscheid der eidgenössischen Räte geht auf eine bereits 2019 eingereichte Standesinitiative des Kantons St. Gallen zurück. Der St. Galler Kantonsrat argumentierte darin, mit der Entwicklung von DNA-Analysen stünden den Ermittlern technische Möglichkeiten zur Verfügung, mit welchen auch lange Zeit nach der Straftat noch Beweise erbracht werden könnten.

Auch Bundesrat Beat Jans sprach sich gegen die Unverjährbarkeit von Mord aus. Eine neue DNA-Spur sei noch kein Tatnachweis. Sie könne aufzeigen, dass jemand am Tatort gewesen sei. Das heisse aber noch nicht, dass eine gewisse Person auch der Täter gewesen sei und dass besondere Skrupellosigkeit vorhanden sei. Das ist eine Voraussetzung für die Verurteilung eines Menschen wegen Mordes. „Wir dürfen keine falsche Hoffnungen wecken“, so Jans.

Seit dem Jahr 2019 haben sich Stände- und Nationalrat mit wechselnden Mehrheiten und knappen Entscheiden immer wieder mit der Frage beschäftigt, ob Mord für unverjährbar erklärt werden solle.

(text:sda/bild:unsplash)