18 Februar 2023

Opferhilfe im Kanton Bern soll umfassender werden

Mit der kantonalen Opferhilfestrategie sollen Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen mittels bedarfsorientierten und niederschwelligen Angeboten unterstützt und gestärkt werden. Die Strategie umfasst die Ziele und Stossrichtungen für die kommenden Jahre. Die vorberatende Kommission befürwortet die Pläne zur verstärkten interdisziplinären Zusammenarbeit, zur Prävention sowie die vorgesehene organisatorische Vereinfachung der Opferhilfestrukturen im Kanton. Anlass für Nachbesserungen sieht die GSoK aber in den Bereichen Datenschutz, dezentrale Beratungszentren und Schutzplätze für Mädchen und weibliche Jugendliche. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit fehlt es der Strategie an einer ganzheitlichen Perspektive. Viele Fragen zur konkreten Umsetzung und zur beabsichtigen Kostenneutralität bleiben offen.

Ausserdem lehnt eine Mehrheit der Kommission Sanktionen im Bereich Asyl- und Sozialhilfe im Zusammenhang mit der Opferhilfe ab. Sie befürchtet, dass gewaltbetroffene Frauen in wirtschaftlich ohnehin schwierigen Situationen durch eine Kürzung oder Einstellung der Sozialhilfe ihres Partners mitbestraft würden. Dadurch könnte die Hemmschwelle für die Inanspruchnahme von Opferhilfe zusätzlich steigen. Die Kommission beantragt dem Grossen Rat, die Opferhilfestrategie in Teilen zurückzuweisen und fordert vom Regierungsrat detailliertere Abklärungen.

Ebenfalls für die kommende Frühlingssession vorberaten hat die GSoK den Rahmenkredit 2024-2027 für weitere Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes. Mit dem Kredit im Umfang von total 373,18 Millionen Franken kann der Kanton den Spitälern verschiedene Leistungen vergüten, wenn diese im öffentlichen Interesse sind und nicht kostendeckend erbracht werden können. Neben der ärztlichen und pharmazeutischen Weiterbildung sollen mit diesem Geld unter anderem auch die ambulanten Kapazitäten der Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgebaut werden.

Die Kommission versteht, dass die beantragten Mittel nötig sind um die Gesundheitsversorgung des Kantons zu sichern. Gleichwohl beobachtet sie mit Sorge, dass immer mehr Leistungen, die eigentlich durch die Krankenkassen finanziert sein müssten, vom Kanton übernommen werden, weil die aktuell geltenden Tarife nicht ausreichen um die Kosten zu decken. Die Kommission beantragt dem Kredit zuzustimmen, verbunden allerdings mit der Auflage, dass der Regierungsrat sich auf Bundesebene dezidiert für eine Anpassung der Tarife einsetzt. Ausserdem sollen Über- und Unterversorgungen in den Regionen konsequenter angegangen werden.

Schliesslich hat die Kommission einen Kredit über 3 Millionen Franken gutgeheissen. Mit diesem Geld soll während der Jahre 2024-2028 die sogenannte Regresstätigkeit finanziert werden: Wird nach einem Spitalaufenthalt festgestellt, dass der Schaden durch Dritte verursacht wurde, kann der Kanton nachträglich auf die Haftpflichtversicherung des Verursachers Rückgriff nehmen und so die Staatskasse entlasten. Weil die Durchführung der Regresse spezifisches Fachwissen erfordert, lagert der Kanton diese Aufgabe aus und bezahlt hierfür eine Abgeltung. Die mit den Regressen wieder hereingeholten Mittel übertreffen den Kredit deutlich. Entsprechend war das Geschäft in der Kommission unbestritten.

(text:pd/symbolbild:unsplash)