17 März 2023

Offene Fragen zu E-Bikebesteuerung im Kanton Bern

Wie darf man ein von der FIrma zur Verfügung gestelltes E-Bike von den Steuern abziehen? Aus diese Frage haut auch der Berner Regierungsrat keine klare Antwort. Die Frage kam vom GLP-Grossrat Simon Ryser aus Seftigen. Die Antwort vom Regeierungsrat: Seit dem Steuerjahr 2022 gibt es bei der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen eine Pauschale von 10.8 Prozent des Fahrzeugpreises, mindestend aber 1800 Franken, welche als Einkommen zu deklarieren sind. Die Regelung sei aber vor allem für Autos gedacht. Ob die neue Regelung sinngemäss auch füe E-Bikes Anwendung finde, habe die kantonale Steuerverwaltung noch nicht entschieden.

(text:chl/bild:unsplash)