9 August 2022

Oberdiesbach: Kanton verweigert erneut Baubewilligung

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion hat das Baugesuch für sechs Mehrfamilienhäuser auf der Chrisegglen in Oberdiessbach auch im zweiten Umgang als nicht bewilligungsfähig beurteilt und am 13. Juli 2022 den Bauabschlag verfügt.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Bauherrin teilweise gutgeheissen und die Baudirektion angewiesen, das Baugesuch neu zu beurteilen.
Die Baudirektion begründet den erneuten Bauabschlag unter anderem mit fehlendem Aussenraum für eine genügende Erschliessung oder für Spiel- und Aufenthaltsflächen. Die Baudirektion stützt ihren Entscheid auch auf die Einschätzung der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK), wonach des Bauareal faktisch übernutzt sei. Die Baudirektion be-mängelt konkret die fehlende Berücksichtigung des bestehenden Umfelds und dessen Qualitäten. Das vorgelegte Projekt füge sich insgesamt nicht gut in die Umgebung ein.
Der Gemeinderat hingegen hat das Bauvorhaben unterstützt und die Gestaltung der einzelnen Gebäude sowie der Umgebung befürwortet.
Die Bauherrin kann den Entscheid beim Verwaltungsgericht erneut anfechten.

(text:pd/bild:archiv)