24 November 2022

Nutzungsplan Flugplatz St. Stephan liegt öffentlich auf

Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, werden das Gesuch für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld und die Überbauungsordnung «Flugplatz St. Stephan» für alle nicht-aviatischen Nutzungen öffentlich aufgelegt.
Der Flugplatz St. Stephan ist in der Dimension der Anlage und seiner Lage ein Schlüsselareal für die Entwicklung von St. Stephan und der Region. Die Schweizerische Eidgenossenschaft beabsichtigt be-reits seit längerer Zeit, den grössten Teil des Areals zu verkaufen. Der Verkauf des Flugplatzareals ist erst möglich, wenn die Anlagen des ehemaligen Militärflugplatzes über zivile Bewilligungen verfügen. Für die aviatische Nutzung ist eine Betriebsbewilligung nach dem eidgenössischen Luftfahrtgesetz erforderlich, für die anderen Nutzungen Bewilligungen nach kantonalem Recht.

Mit der Planung der Umnutzung wurde vor mehr als 10 Jahren begonnen. Auf dem Flugplatz sollen auch weiterhin verschiedenste Nutzungen möglich sein. Ziel ist es, neben der aviatischen auch die nicht aviatische Nutzung (z.B. Landwirtschaft, Gewerbe, Fahrkurse, Kiestransport, Veranstaltungen) auf dem Gelände in Form einer Art «modernen Allmend» sicherzustellen. Im Bereich des Flugplatzes ist die Überflutungsgefahr durch die Simme auf dem Abschnitt Chürzi-Hanglisbrücke gross. Zur Ge-winnung von Synergien wurde die Umnutzung des Flugplatzes und das Hochwasserschutzprojekt der Simme, das sich bereits in der Ausführung befindet, aufeinander abgestimmt. Die Familie Baumann ist mit der Prospective Concepts Aeuronautics AG (PCA) bereits langjährige Mieterin des Flugplatzes. Sie hat sich mit der Gemeinde darüber geeinigt, dass eine Immobiliengesellschaft das Flugplatzareal übernehmen soll. Die Familie Baumann soll Mehrheitsaktionärin und die Gemeinde Minderheitsakti-onärin sein. Die Immobiliengesellschaft wird das Areal im Baurecht PCA als Betreibergesellschaft abgeben. Die Gemeinde soll Eigentümerin der neuen Gewerbezone werden. Die Vertragsverhand-lungen sind noch nicht abgeschlossen. Über die finanzielle Beteiligung der Gemeinde wird die Ge-meindeversammlung voraussichtlich im Verlaufe des ersten Halbjahres 2023 entscheiden können.

Die Unterlagen betreffend der Umnutzung sowie die Überbauungsordnung liegen bei der Gemeinde-verwaltung vom 24. November 2022 bis 9. Januar 2023 öffentlich auf. Parallel dazu wird die öffentli-che Mitwirkung der SIL-Objektblätter für die Flugplätze Saanen, St. Stephan und Zweisimmen (SIL =Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt) durchgeführt. Am Donnerstag, 1. Dezember 2022 findet um 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Moos in St. Stephan eine öffentliche Informationsveran-staltung statt. An diesem Anlass wird die Planung vorgestellt und es werden Fragen beantwortet.

(text:pd/bild:pexels-symbolbild)