Nur noch Betreuungsgutscheine im ganzen Kanton Bern
Der Kanton Bern gibt bereits seit 1. April 2019 Betreuungsgutscheine für den Besuch von Kindern in einer Kita oder in einer Tagesfamilie ab. Bisher stand es den Gemeinden frei, sich am Gutscheinsystem zu beteiligen. Neu wird vollständig auf das Gutscheinsystem umgestellt. Die Gutscheine ermöglichen es den Erziehungsberechtigten, ein Betreuungsangebot auch ausserhalb der eigenen Gemeinde zu nutzen. Das System wird daher flexibler und bietet einen grossen Mehrwert für die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Zusätzlich kann das Angebot in Kindertagesstätten zur frühen Integration von Kindern mit Migrationshintergrund genutzt werden, um beispielsweise das Erlernen einer Landessprache zu beschleunigen. Mit dem Inkrafttreten des SLG sowie der FKJV wird das ehemalige Gebührensystem vollständig abgelöst. Der Kanton übernimmt neu auch die Bewilligung und Aufsicht über Kindertagesstätten. Alle Kinder in Kitas des Kantons Bern sollen eine sichere, gesundheitlich unbedenkliche, entwicklungsfördernde und kindergerechte Betreuung erfahren.
Der Kanton Bern wird sein System in der ambulanten Pflege ab 1. Januar 2022 neu ausrichten. Die bestehenden Fehlanreize sollen korrigiert und Massnahmen etabliert werden, die langfristig kostendämpfend wirken. Das Ziel ist ein einfaches, korrekt und nachhaltig finanziertes Vorgehen. Eine grundsätzliche Überarbeitung der Versorgungsplanung auch für Heime stellt sicher, dass der Kanton bei einem Unter- oder Überangebot steuernd eingreifen kann. Die Qualitätskriterien sollen verfeinert und die Aufsicht punktgenau auf die zu betreuenden und zu pflegenden Menschen ausgerichtet werden. Daher werden die bestehenden Bestimmungen für Betriebsbewilligungen und die Aufsicht im Bereich der sozialen Leistungsangebote neu formuliert und besser strukturiert.
Das Bereitstellen und die Finanzierung von Leistungsangeboten für Menschen mit Behinderungen sollen im Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) geregelt werden. Bis zum Inkrafttreten des BLG richtet sich die Finanzierung weiterhin nach Sozialhilfegesetz und der Sozialhilfeverordnung.
In der Frühlingssession 2021 hat der Grosse Rat das neue Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) verabschiedet. Nun hat der Regierungsrat die beiden Ausführungsverordnungen über die sozialen Leistungsangebote (SLV) und die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) genehmigt.
Das Gesetz und die Verordnungen treten per 1. Januar 2022 in Kraft.
(text und bild:pd)