10 Januar 2022

Einspruch von Djokovic stattgegeben

Dem Einspruch des serbischen Tennisprofis Novak Djokovic gegen seine verweigerte Einreise nach Australien wird stattgegeben. Das entscheidet ein Gericht am Montag in Melbourne.

Welche Folgen das für die Teilnahme des Titelverteidigers an den in einer Woche beginnenden Australian Open hat, war zunächst unklar.

Die Anhörung verzögerte sich immer wieder, da das Online-System des Gerichts unter der Welle des weltweiten Interesses zusammenbrach. Der Richter fand, dass der Weltranglisten-Erste Beweise für eine medizinische Ausnahmegenehmigung von einem „Professor und einem äusserst qualifizierten Arzt“ vorgelegt habe. „Was hätte dieser Mann noch tun können?“, fragte der Richter.

Der 34-jährige Djokovic war am Mittwochabend mit einer Ausnahmegenehmigung der Veranstalter der Australian Open für eine Einreise ohne Impfnachweis in Melbourne gelandet. Die australischen Grenzbeamten erkannten diese jedoch nicht an und entzogen ihm das Visum.

Djokovics Anwälte führten als Grund für eine Genehmigung einen positiven Corona-Test des serbischen Spielers vom 16. Dezember an. Sie kritisierten, dass Djokovic nach seiner Ankunft am Flughafen von Melbourne acht Stunden lang weitgehend isoliert und ohne Kontakt zu seinen Rechtsbeiständen festgehalten wurde.

Djokovic ist seit Donnerstag im „Park Hotel“ untergebracht, einer umstrittenen Einrichtung, in der die Behörden auch von der Abschiebung bedrohte Migranten festhalten. Er hat jedoch vom Gericht die Erlaubnis erhalten, das Verfahren am Montag von einem anderen, nicht genannten Ort aus zu verfolgen.

Der Entscheid des Gerichts im Sinne von Djokovic garantiert ihm allerdings nicht die Teilnahme am Turnier. Das letzte Wort hat die Regierung. Australien hat sehr strenge Regeln im Kampf gegen die Pandemie und lässt im Prinzip nur geimpfte Personen ohne Quarantäne über die Grenze.

(text:sda/bild:keystone)