7 September 2023

Neues U-Haft-Regime als Test in Thun

Die Untersuchungshaft ist eine sehr restriktive Haftform. Umso wichtiger ist es aus Sicht der Kantone Bern und Zürich, dass die zuständigen Stellen bereits in diesem Stadium auf eine möglichst erfolgreiche Wiedereingliederung von inhaftierten Personen hinwirken. In einem Modellversuch prüfen die beiden Kantone konkrete Möglichkeiten. Das Bundesamt für Justiz unterstützt den Versuch.

In einem gemeinsamen Modellversuch erproben die beteiligten Spezialistinnen und Spezialisten, wie sich die Untersuchungshaft noch konsequenter auf die Vermeidung von Haftschäden ausrichten lässt.

«Wir wollen inhaftierte Personen gezielt darin unterstützen, ihre vorhandenen Ressourcen – etwa den Beruf, die Wohnung oder die Beziehungen – zu erhalten. So verbessern wir die Voraussetzungen für die spätere Wiedereingliederung», sagt die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern. Gleichzeitig sollen Inhaftierte die Möglichkeit erhalten, mehr Eigenverantwortung zu übernehmen, etwa um ihren Alltag selbstständig zu strukturieren.

«In diesem Modellversuch schauen wir, was es braucht, damit möglichst viele persönliche Fähigkeiten erhalten bleiben, so dass diese nach der Entlassung oder später im Strafvollzug nicht neu aufgebaut werden müssen», sagt der Berner Regierungspräsident und Sicherheitsdirektor Philippe Müller. Im Kanton Bern machen drei Regionalgefängnisse mit, in Thun, Biel und Bern.

(test:pd/bild: hedi benyounes)