23 Dezember 2022

Berner Regierung will mehr Wasserkraft

Der Regierungsrat stuft die Einträge zu den Vorhaben des neuen Trift-Kraftwerks und zur Erhöhung der Staumauer des Grimselsees im Richtplan zu einer Festsetzung auf. Damit passt er den kantonalen Richtplan den Anforderungen des Bundesgerichts an und stellt die Weichen für eine zügige Konzessionserteilung durch den Grossen Rat.

Eine Konzession zur Energiegewinnung kann nur erteilt werden, wenn die Vergrösserung des Grimselsees im kantonalen Richtplan festgesetzt wird. Dies hat das Bundesgericht mit Urteil vom 4. November 2020 entschieden. Gleichzeitig forderte es auch die Abstimmung mit dem Vorhaben des Kraftwerks Trift im Richtplan: Liegen zwei Projekte mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt im gleichen Gebiet, müssen sie im Richtplan aufeinander abgestimmt werden. Diesen Anforderungen kommt der Regierungsrat mit den beschlossenen Richtplaneinträgen nach. Sie müssen nun noch vom Bund genehmigt werden.

(text:pd/bild:pixabay)