29 November 2022

Neues Modell für Koordinationsabzug bei beruflicher Vorsorge

Der Ständerat hat bei der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) erste Pflöcke eingeschlagen. Dabei hat er sich beim Koordinationsabzug für eine neues Modell entschieden. Dieses soll Kleinverdiener und Mehrfachbeschäftigte im Rentenalter besser stellen.

Neu sollen im obligatorischen BVG 15 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes als Koordinationsabzug berechnet werden. Dieser Betrag wird in der zweiten Säule vom massgebenden Lohn (Bruttojahreslohn) abgezogen. So erhält man den versicherten Lohn. Heute liegt dieser Abzug fix bei knapp 25’100 Franken.

Dieser hohe Abzug führt dazu, dass Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen oder solche, die für mehrere Arbeitgeber arbeiten, ihr Einkommen nicht oder nur marginal in einer Pensionskasse versichern und damit keine Rente fürs Alter ansparen können. Dies trifft oft teilzeitarbeitende Frauen in Niedriglohnberufen.

Um mehr Menschen dieser Gruppen eine Pensionskasse zu ermöglichen, hat der Ständerat am Dienstag weiter entschieden, die Eintrittsschwelle von rund 21’500 auf gut 17’200 Franken zu senken. Künftig soll also bereits ab einem Mindestjahreseinkommen von 17’200 Franken in die Pensionskasse einbezahlt werden können. Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat aber den Sparbeginn bei Alter 25 belassen und nicht auf 20 Jahre senken wie die grosse Kammer.

(text:sda/bild:pixabay)