Neues Datenschutzgesetz: Keine Doppelbelastung für die grossen Berner Gemeinden
Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen bekennt sich weiterhin klar zur Totalrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes. Beim Finanzierungsmodell für die Teilzentralisierung der Datenschutzbehörde beantragt sie jedoch eine Änderung: Anstelle einer Finanzierung über den kommunalen Lastenausgleich sollen nur jene Gemeinden mit einem Pro-Kopf-Beitrag mitfinanzieren, die keine eigene Datenschutzstelle haben und direkt der kantonalen Datenschutzbehörde unterstellt sind.
Der ursprüngliche Entwurf für das neue KDSG sah ein Finanzierungsmodell der kantonalen Datenschutzbehörde über den Lastenausgleich der Gemeinden vor. Dagegen wurde im Rahmen der ersten Lesung Kritik laut, weil Gemeinden mit eigener Datenschutzstelle finanziell doppelt belastet würden. Die SAK schlägt nun ein neues Beteiligungssystem vor. Gemeinden ohne eigene Datenschutzbehörde, die der Aufsicht der kantonalen Datenschutzbehörde unterstehen, sollen sich mit einem Pro-Kopf-Beitrag an den Kosten der Datenschutzbehörde beteiligen. Damit würden nur jene Gemeinden zur Finanzierung beitragen, die direkt der kantonalen Datenschutzbehörde unterstellt sind.
Der Grosse Rat wird das Datenschutzgesetz in der Wintersession 2025 in zweiter Lesung beraten.
(text:pd+ath/bild:pixabay)