3 MĂ€rz 2022

Neues Berner GefÀngnis kommt nach Witzwil

Auf dem GelĂ€nde der bestehenden Justizvollzugsanstalt (JVA) in Witzwil soll eine neue, zusĂ€tzliche Vollzugseinrichtung mit 250 HaftplĂ€tzen entstehen. Der Regierungsrat hat den Standortentscheid gefĂ€llt. Die neue Einrichtung ersetzt das RegionalgefĂ€ngnis Biel und schafft weitere benötigte HaftplĂ€tze. FĂŒr die Nutzung des ehemaligen Jugendheims PrĂȘles gibt es verschiedene Optionen.

Im Masterplan fĂŒr die Umsetzung der Justizvollzugsstrategie ist auch der Ersatz des RegionalgefĂ€ngnisses Biel vorgesehen. Der Entscheid des Regierungsrats fĂŒr den Bau einer neuen, zusĂ€tzlichen Vollzugseinrichtung auf dem GelĂ€nde der heutigen Justizvollzugsanstalt (JVA) in Witzwil markiert das Ende der rund zweijĂ€hrigen Standortevaluation. Von ursprĂŒnglich mehreren Dutzend Standorten im Gebiet Berner Jura / Seeland verblieben nach einem mehrstufigen Auswahlprozess noch Witzwil und das GelĂ€nde des ehemaligen Jugendheims PrĂȘles. Eine vertiefte MachbarkeitsprĂŒfung der Baudirektion in enger Abstimmung mit kantonalen FachĂ€mtern und den Standortgemeinden brachten die Vorteile des Standorts Witzwil klar zum Ausdruck. Zwei von der Sicherheitsdirektion organisierte Begehungen in den beiden Standortgemeinden bestĂ€tigten diese Analyse. An den Begehungen dabei waren Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Gemeinden sowie Expertinnen und Experten aus den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Raumplanung, Landwirtschaft und Justizvollzug.

In Witzwil lĂ€sst sich die neue Anlage neben der bestehenden JVA auf vorhandenen, kantonseigenen Baulandreserven innerhalb der bestehenden Bauzone umsetzen. Drei bis vier Baufelder kommen fĂŒr den Neubau in Frage. Anders als in PrĂȘles ist nicht auf schĂŒtzenswerte GebĂ€ude RĂŒcksicht zu nehmen, was bei der Realisierung eine höhere FlexibilitĂ€t erlaubt. Weiter ist das Areal verkehrsmĂ€ssig gut erschlossen, was speziell auch bei der Rekrutierung von Mitarbeitenden bedeutend ist. Ein Neubau lĂ€sst sich gemĂ€ss aktuellem Planungsstand und erfolgten VorabklĂ€rungen mit dem Amt fĂŒr Gemeinden und Raumordnung (AGR) voraussichtlich zonenkonform umsetzen.

Weil sich das Areal in einem Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung und am Rand eines Wildtierkorridors befindet, werden die speziellen BedĂŒrfnisse von Fauna und Flora in den Planungsarbeiten fĂŒr den Neubau berĂŒcksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel genĂŒgend grosse Pufferzonen zu diesen NaturrĂ€umen, der zusĂ€tzliche Ausbau von LebensrĂ€umen im Umfeld der JVA oder das Einrichten von RĂŒckzugsorten fĂŒr Mauersegler und FledermĂ€use. Diesen Aufgaben widmet sich die JVA Witzwil bereits heute, indem ihre BiodiversitĂ€tsförderflĂ€chen mit 13 Prozent der LandwirtschaftsflĂ€che fast doppelt so hoch sind wie gesetzlich vorgegeben. Die Entwicklung wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Expertinnen und Experten fĂŒr Landschaftspflege sowie Naturschutz weiter vorangetrieben.

Die heute bestehende Anlage in Witzwil umfasst ĂŒber 160 PlĂ€tze fĂŒr den offenen Vollzug. Beim zusĂ€tzlich geplanten Neubau hingegen handelt es sich um eine geschlossene Anlage. Diese bietet Platz fĂŒr 100 noch nicht rechtskrĂ€ftig verurteilte Personen (Untersuchungs- und Sicherheitshaft) sowie fĂŒr 150 Personen, die nach der Verurteilung den geschlossenen Vollzug antreten. Auch wenn der offene und der geschlossene Vollzug baulich klar zu trennen sind, lassen sich Synergien nutzen, etwa bei der Energieversorgung, Entsorgung, Logistik oder beim Sicherheits- und Gesundheitsdienst. Auf der Grundlage von auszuarbeitenden Nutzungs- und Betriebskonzepten werden diese Synergien nun prĂ€zisiert. Nach heutiger Planung ist die Inbetriebnahme 2032 möglich. Das entspricht dem vom Regierungsrat im August 2021 beschlossenen und vom Grossen Rat bestĂ€tigten Fahrplan bei der Priorisierung der kantonalen Hochbauprojekte. Der GefĂ€ngnisneubau wurde damals zeitlich nicht aufgeschoben. Der Kanton rechnet mit Investitionen von gut 280 Millionen Franken.

BezĂŒglich einer möglichen Nutzung des ehemaligen Jugendheims sind verschiedene Optionen in AbklĂ€rung: Zum einen prĂŒft das Westschweizer Strafvollzugskonkordat (Concordat Latin) eine Teilnutzung zur Unterbringung von 20 bis 30 Jugendlichen aus der Westschweiz. Ergebnisse sollen noch diesen FrĂŒhling vorliegen. Aufgrund des Kantonswechsels von Moutier prĂŒft der Kanton Bern zum andern die Verlegung der Administrativhaft (Ausschaffungshaft) vom RegionalgefĂ€ngnis Moutier nach PrĂȘles. Das Amt fĂŒr Justizvollzug geht von einer Einrichtung von mehr als 60 PlĂ€tzen aus.

(text:pd/bild:pd)