5 Januar 2024

Neue Zulassungsverordnung verärgert Ärztegesellschaft

Die neue Zulassungsverordnung im Zusammenhang mit der ambulanten ärztlichen Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Ärztegesellschaft des Kantons Bern reicht jedoch Beschwerde gegen sie ein. Aus ihrer Sicht hat sich die Regierung vom Kanton Bern auf ungenügende und sogar falsche Daten abgestützt.

Rainer Felber, Co-Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Bern, erklärt gegenüber Radio BeO: „Wir verstehen, dass der Kanton eine solche Zulassungsverordnung erstellen muss. Es ist ein nationaler Beschluss, der vom Kanton umgesetzt werden muss. Trotzdem verlangen wir, dass diese Verordnung auf sauberer Datengrundlage und unter Mithilfe aller Beteiligter erstellt wird.“ Die Ärztegesellschaft bringt die Thematik „Hausärztinnen und Hausärzte“ vor. Im ganzen Kanton Bern wird regelmässig von einem Hausärztemangel gesprochen. Trotzdem aber soll laut der neuen Zulassungsverordnung die Anzahl Hausärzte reguliert werden. Ein Widerspruch, der der Ärztegesellschaft ein Dorn im Auge ist.

Der Regierungsrat muss nun auf diese Beschwerde reagieren und die offenen Fragen klären. Bis dies geschehen ist, wollte gegenüber dieser Redaktion von Seite des Kantons niemand dazu Stellung beziehen.

(text:yes/bild: