19 November 2021

Neue Regelungen zum Maskentragen in Volksschulen und zum Fernunterricht

Seit Mitte Oktober gilt ab einem positiven Fall in einer Volksschulklasse eine Maskenpflicht. Diese wird neu durch die Schulleitung für alle Lehrpersonen ab Kindergarten und Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für sieben Tage angeordnet. Durch die Vereinfachung der Prozesse kann diese Massnahme rasch umgesetzt werden. Die sieben Tage (fünf Schultage) berechnen sich ab dem letzten Schultag einer positiv-getesteten Person in der Schule. Bei jedem weiteren Fall verlängert sich die Tragepflicht um weitere sieben Tage seit dem Letztkontakt.

Ist mindestens ein Viertel der Schülerinnen und Schüler einer Klasse positiv getestet, ordnet die Schulleitung Fernunterricht an. Das Ausbruchstesten wird aktiviert. Aufgrund des allgemeinen Anstiegs der Fallzahlen kommt es auch zu einer merklichen Zunahme an Covid-Ausbrüchen an Schulen. Es dauert in einigen Fällen länger, bis das Ausbruchstesten stattfinden kann. Daher sollen die Schulleitungen – nach Rücksprache mit dem Schulinspektorat – den Fernunterricht bereits von sich aus anordnen. Werden bei der ersten Ausbruchstestung weitere Schülerinnen oder Schüler positiv getestet, wird der Fernunterricht bis zur zweiten Testung fortgesetzt. Je nach Resultat werden vom Contact Tracing weitere Massnahmen angeordnet. Eine Klassenquarantäne wird im Einzelfall geprüft und kann angeordnet werden, wenn die Hälfte oder mehr der Schülerinnen und Schüler positiv getestet sind.

Seit dem Ende der repetitiven Testungen in den Schulen Anfang September 2021 wurden bei 177 Ausbrüchen in rund 200 Klassen Ausbruchstestungen durchgeführt. Dabei wurden bis heute 289 positive Personen gefunden, wobei manche Ausbruchstestungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Ausbruchstestungen werden jeweils zwei bis dreimal in einem Abstand von vier bis fünf Tagen wiederholt. Um das Ausbruchstesten künftig noch rascher durchzuführen, werden nötigenfalls Testungen neu auch an Nachmittagen durchgeführt. Es kann daher vorkommen, dass die Testungen in die unterrichtsfreie Zeit fallen.

Nach anderthalb Monaten mit Ausbruchstestungen an Schulen zeigen sich im Kanton Bern im schweizweiten Vergleich keine Unterschiede in der epidemiologischen Entwicklung bei den 10- bis 19-Jährigen. Dieser Vergleich belegt, dass der Wechsel vom Massentesten zum Ausbruchstesten gerechtfertigt war, weil die Ressourcen heute gezielter eingesetzt werden können.

Eltern sollten Kinder mit Krankheits- oder Erkältungssymptomen nicht in die Schule schicken und erst nach bestätigtem negativem Corona-Test wieder Kontakte zu anderen Kindern oder Erwachsenen zulassen. Auch Eltern und Geschwister sollten sich schon beim Auftreten von geringen Symptomen testen lassen. Diese Tests, für die kein Zertifikat ausgestellt wird, sind weiterhin gratis. Testorte sind auf www.be.ch/wo-testen-bern aufgeschaltet.

Die GSI bittet die gesamte Bevölkerung, sich weiterhin strikte an die Distanz- und Hygienemassnahmen zu halten. Die Übertragung des Corona-Virus geschieht unbemerkt und sehr rasch, sei dies durch die Atemluft (Aerosole) oder durch Tröpfchen auf den Händen oder an Gegenständen. Eine strikte Handhygiene und das Tragen von Masken, dort wo es nötig ist, helfen sehr, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Häufiges Stosslüften in Innenräumen nicht unterlassen.

Damit die steigenden Fallzahlen nicht direkt auf die Anzahl Spitaleinweisungen durchschlagen, empfiehlt die GSI, sich gegen schwere Krankheitsverläufe impfen zu lassen. Eine Impfung ist der beste Weg, schwere Krankheitsverläufe möglichst zu verhindern. Alle zurzeit beatmeten Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen sind nicht geimpft. Impforte sind auf www.be.ch/wo-impfen-bern aufgeschaltet.

(text:pd/bild:beo)