Neue Regeln für das Bauen ausserhalb der Bauzonen
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(02:46)
Der Bund hat die Gesetzgebung zur Raumplanung revidiert. Im Fokus steht das Bauen ausserhalb Bauzonen, wie es in einer Mitteilung der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz heisst. Die Kantone sind verpflichtet, das neue Raumplanungsgesetz (RPG 2) und die Raumplanungsverordnung (RPV) umzusetzen. Ein erster Teil der neuen Regeln ist bereits am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die restlichen Inhalte treten am 1. Juli 2026 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Wachstum stabilisieren: Künftig dürfen die Anzahl Gebäude und die versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen nur noch um insgesamt höchstens 2 Prozent wachsen. Basis ist der Referenzwert vom 29. September 2023. Für den Kanton Bern liegt dieser Referenzwert bei 129 342 Gebäuden und 5304 ha versiegelter Fläche. Aktuell wird die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen seit September 2023 auf Basis der seither bewilligten Baugesuche analysiert. Dies soll erlauben, die Treiber der Entwicklung sowie mögliche Massnahmen zur Steuerung zu bestimmen.
Die Kantone haben bis längstens Mitte 2031 Zeit, um ihre Strategie zur Erreichung dieses Stabilisierungsziels im kantonalen Richtplan festzuhalten. Der Bundesrat genehmigt die Strategie anschliessend und überprüft sie regelmässig. Der Kanton Bern wird seine Stabilisierungsstrategie voraussichtlich 2028 im Rahmen der Gesamtrevision des Richtplans festlegen.
Prämie fördert Abbruch: Mit einer Abbruchprämie sollen die Kantone Anreize für die Reduktion der Anzahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen setzen. Der Kanton Bern wird die Ausgestaltung der Abbruchprämie und das Verfahren für die Ausrichtung per 1. Juli 2026 klären.
«Gebietsansatz» öffnet Spielräume: Neu können die Kantone gezielt Gebiete ausserhalb der Bauzonen weiterentwickeln und zum Beispiel zusätzliches Wohnen oder touristische Nutzungen erlauben. Voraussetzung dafür ist pro Gebiet eine räumliche Gesamtkonzeption mit Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen, die zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führen. Solche Konzeptionen sind im kantonalen Richtplan festzuhalten. Dieser sogenannte «Gebietsansatz» soll im Rahmen der Gesamtrevision 2028 des kantonalen Richtplans aufgenommen werden. Die Arbeiten werden 2026 gestartet und die Akteure frühzeitig einbezogen. «Mir ist wichtig, dass der Kanton Bern diesen neuen Handlungsspielraum gut nutzen kann», betont Regierungsrätin Evi Allemann.
Die Umsetzung von RPG 2 bedingt auch eine Baugesetzrevision, die per 1. Januar 2029 in Kraft treten soll. Damit die neuen bundesrechtlichen Vorschriften schon per 1. Juli 2026 umgesetzt werden können, ist zur Überbrückung eine dringliche Einführungsverordnung des Regierungsrates nötig. Darin sollen die rechtlichen Grundlagen namentlich für die Abbruchprämie sowie die Anpassungen bei der Baupolizei betreffend Nutzungsverbote oder Wiederherstellungen erlassen werden.
Bildlegende: eine typische Verteilung von Gebäuden im Berner Oberland. Die neuen Regelungen des Kantons sind vorallem für die Region relevant.
(text:pd/bild:unsplash)