5 März 2024

«Neue Freistatt» in Thun soll im Juni an die Urne

2019 genehmigte der Stadtrat die Planung für das Wohnbauprojekt in der Freistatt. Um das Siegerprojekt realisieren zu können, muss die Stadt mit der Gemeinnützigen Bau- und Wohngenossenschaft GBWG Freistatt und der Pensionskasse der Stadt Thun neue Baurechtsverträge abschliessen. Über die finanziellen Folgen der Anpassungen befindet der Stadtrat im März. Im Juni 2024 gelangt die Vorlage vor das Stimmvolk.

2009 gelangte die Gemeinnützige Bau- und Wohngenossenschaft GBWG Freistatt an die Stadt Thun. Denn eine Sanierung ihrer Liegenschaften mit 72 Wohnungen (Siedlung 2) lohnte sich nicht mehr innerhalb der verbleibenden Dauer des Baurechtsvertrages bis 2043. Daraufhin plante die Genossenschaft zusammen mit der Stadt als Grundeigentümerin und der Pensionskasse der Stadt Thun die «Neue Freistatt» – ein nachhaltiges, innovatives Wohnbauprojekt im Sinne einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung nach innen. Das Areal umfasst neben der heutigen Fläche der GBWG Freistatt auch die städtische Siedlung Jägerweg/Schützenweg mit aktuell 24 Wohnungen. Ein städtisches Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen wurde aufgrund des schlechten baulichen Zustandes bereits 2020 abgebrochen. Nun entstehen Ersatzneubauten mit rund 260 Wohnungen, einer Poststelle, einem Quartierzentrum mit Café sowie einem Kindergarten und einer Kita. Das Projekt schafft langfristig preisgünstigen Wohnraum für eine breite Bevölkerungsschicht. 2019 genehmigte der Stadtrat die Planung einstimmig. Den anonym durchgeführten Architekturwettbewerb gewann 2022 die Thuner Brügger Architekten AG mit dem Studio Vulkan Landschaftsarchitektur aus Zürich. Damit das Siegerprojekt umgesetzt werden kann, hat die Stadt mit der Genossenschaft und der Pensionskasse neue Baurechtsverträge ausgehandelt. Dafür und für die damit verbundenen Investitionen der Stadt von 6.58 Millionen Franken bedarf es eines Stadtrats- und danach eines Volksentscheids. Die Ausgaben werden sich über den Mehrertrag durch die Baurechtszinseinnahmen refinanzieren.

Projekt entspricht den Zielen der Stadt und ist wirtschaftlich

Die Stadt Thun gibt für die Arealentwicklung die städtischen Grundstücke im Baurecht für die Dauer von 70 Jahren ab, mit Option auf Verlängerung bis 100 Jahre. Zwei Drittel übernimmt die GBWG Freistatt, ein Drittel die Pensionskasse der Stadt Thun. Die neuen Baurechtsverträge werden zu gegebener Zeit auf der Grundlage des Bauprojekts abgeschlossen. Nach der Realisierung wird die Stadt gegenüber heute höhere Baurechtszinse einnehmen. Damit ist das Projekt für die Stadt wirtschaftlich. Die geplante «Neue Freistatt» entspricht überdies den Zielen der städtischen Wohnstrategie (z.B. Wohnraum für alle Generationen schaffen, Wohnbaugenossenschaften stärken, Innenentwicklung fördern, soziale Durchmischung fördern).

So setzen sich die Investitionen zusammen

Ein Teil der Investition betrifft die Heimfallenschädigung: Für die Siedlung 2 besteht bereits ein Baurechtsvertrag zwischen der GBWG Freistatt und der Stadt. Er läuft bis 2043. Für die Realisierung der «Neuen Freistatt» muss der aktuelle Vertrag aufgelöst werden. Dadurch gehen die Gebäude ins Eigentum der Stadt über. Für den Restwert der Liegenschaften erhält die GBWG Freistatt von der Stadt eine Heimfallentschädigung von maximal 3.32 Millionen Franken.

Der zweite Teil der Investition betrifft die Rückbaukosten: Vor der Realisierung der «Neuen Freistatt» müssen die bestehenden Gebäude der Siedlung 2 abgebrochen werden. Die Kosten für den Rückbau trägt die Stadt als Eigentümerin. Sie belaufen sich auf 2.86 Millionen Franken.

Der dritte Teil der Investition betrifft die Kosten für die Realisierung des neuen öffentlichen Lindenplatzes: Mit der Arealentwicklung erhält das Quartier auch einen neuen öffentlichen Platz, den Lindenplatz. Dieser bleibt im Eigentum der Stadt. Deshalb trägt sie auch die Investitionskosten von 400’000 Franken.

So geht es weiter

Wenn der Stadtrat das Geschäft im März gutheisst, stimmt im Juni die Thuner Bevölkerung über die Vorlage ab. Sagen auch die Thunerinnen und Thuner ja, entwickeln die beiden Bauträgerschaften das Richtprojekt zusammen mit der Stadt weiter zum Bauprojekt. Die Realisierung der «Neuen Freistatt» erfolgt in drei Etappen. Baubeginn der ersten Etappe ist voraussichtlich 2026. Ab 2028 sind die ersten Wohnungen bezugsbereit. Im Jahr 2029 soll das Projekt abgeschlossen werden.

(text:pd/bild:zvg/stadtthun)