14 Januar 2025

Nationalratskommission will Anliegen der SRG-Initiative aufnehmen

Unternehmen sollen künftig keine Radio- und TV-Gebühr mehr entrichten müssen. Auch die Haushaltsabgabe soll sinken. Das schlägt die zuständige Nationalratskommission vor. Sie will der SRG-Halbierungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag entgegenstellen.

Diesen Entscheid fällte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) mit 13 zu 12 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Noch im Januar will sich die Kommission demnach zu den Grundsätzen des beschlossenen Gegenvorschlags zur SRG-Initiative äussern.

Sollte die Schwesterkommission des Ständerats diesen Grundsätzen zustimmen, würde die KVF-N bis im Februar einen entsprechenden Erlassentwurf ausarbeiten. Bisher sind erst die Eckpunkte bekannt, an denen sich die Nationalratskommission orientieren will.

Erstens will sie die Radio- und TV-Gebühren für die Haushalte per Gesetz senken – einen konkreten Betrag nennt sie nicht. Zweitens will die KVF-N die Unternehmen ganz von der Abgabe befreien. Sie will drittens der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) mehr Kompetenzen einräumen und die SRG viertens verpflichten, vermehrt mit den privaten Medien zu kooperieren – insbesondere im Bereich der Sportrechte.

Fünftens sollen Veranstalter von Radio- und Fernsehprogrammen mit einer Konzession und einem Leistungsauftrag Anspruch auf einen Abgabenanteil von mindestens gleicher Höhe haben wie vor dem Inkrafttreten eines Gegenvorschlags mit Aufhebung der Unternehmensabgabe.

Heute bezahlen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als einer halben Million eine Gebühr. Je nach Umsatz beträgt sie zwischen 160 Franken und rund 50’000 Franken. Je höher der Umsatz des Unternehmens, desto weniger zahlt es prozentual. Im Jahr 2023 kamen mit der Unternehmensabgabe rund 178 Millionen Franken zusammen.

Die Volksinitiative „200 Franken sind genug! (SRG-Initiative oder Halbierungsinitiative)“ verlangt, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte auf 200 Franken pro Jahr zu senken und Unternehmen ganz von der Abgabepflicht zu befreien. Wie die im März 2018 deutlich abgelehnte No-Billag-Initiative, welche die Abschaffung der Radio- und TV-Abgabe forderte, kommt auch dieses Volksbegehren aus Kreisen der SVP.

Der Bundesrat beantragt, das Volksbegehren abzulehnen, hat aber beschlossen, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte bis zum Jahr 2029 schrittweise auf jährlich 300 Franken zu senken. Zudem wird die Limite für die Entrichtung der Unternehmensabgabe per 2027 erhöht.

Bezahlen müssen demnach künftig nur noch Firmen mit einem Jahresumsatz über 1,2 Millionen Franken. Damit werden rund 80 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen von der Abgabe befreit.

Zwar kann sich das Parlament nicht mehr weiter äussern zu den beschlossenen Verordnungsänderungen. Es kann den Bundesrat aber übersteuern, indem es beispielsweise einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative auf Gesetzesstufe ausarbeitet.

Der von der KVF-N skizzierte Gegenvorschlag kommt nicht überall gut an. „Wenn die SRG geschwächt wird, geht es den privaten Medien nicht besser“, schrieb die Allianz Pro Medienvielfalt. Offenbar hätten Teile der Politik die dramatische Lage der Schweizer Medien noch immer nicht erkannt.

Das Entgegenkommen der Nationalratskommission gegenüber der SRG-Initiative sei „verheerend“, schrieben die Grünen. Die SP verwies ihrerseits auf ihre in der Kommission abgelehnten Vorschläge, wonach die heutige Abgabenhöhe gesetzlich verankert oder die SRG-Finanzierung über die Mehrwertsteuer sichergestellt werden sollten.

Die SRG erhält gemäss Botschaft zur Halbierungsinitiative im Jahr 2024 rund 1,25 Milliarden Franken aus dem Ertrag der Radio- und Fernsehabgabe, zuzüglich des Teuerungsausgleichs im Umfang von 69 Millionen Franken. Damit wird die SRG zu rund 80 Prozent über die Abgabe finanziert. 2029 wird der Abgabenanteil der SRG gemäss heutigen Prognosen rund 1,2 Milliarden Franken betragen.

Die SRG hat bereits reagiert und ein Sparprogramm angekündigt. Bis 2029 rechnet sie mit Einsparungen von rund 270 Millionen Franken. Dies entspricht einem Volumen von rund 17 Prozent des heutigen Finanzrahmens.

(text:sda/bild:csc)