Rückenwind für Trift-Kraftwerk aus dem Nationalrat
Analog zur vom Parlament eingeleiteten Solaroffensive plant die Umweltkommission des Nationalrats eine Windoffensive. Dafür will sie die Einsprachemöglichkeit gegen Baubewilligungen aushebeln. Zudem plant sie, den Ausbau des Trift-Kraftwerks in die Vorlage zu packen. Zum Ziel führen soll ein dringliches Gesetz.
Der Entscheid für die parlamentarische Initiative zu Windenergie und Wasserkraft fiel am vergangenen Donnerstag mit 19 zu einer Stimme bei vier Enthaltungen, wie Radio SRF am Mittwoch berichtete.
Die nationalrätliche Umweltkommission (Urek-N) beschloss damit, eine Vorlage für eine dringliche Ergänzung des Energiegesetzes auszuarbeiten. Die Parlamentsdienste informierten über diesen Beschluss der Urek-N indes nicht mit einer Mitteilung.
Das Urek-Sekretariat teilte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit, der Beschluss sei eine Stunde nach dem Entscheid in der Geschäftsdatenbank des Parlaments veröffentlicht worden. Zudem habe Urek-Sprecher Roger Nordmann (SP/VD) bei der Beratung des indirekten Gegenvorschlags zur Gletscherinitiative im Nationalrat auf die parlamentarische Initiative hingewiesen.
Die parlamentarische Initiative der Urek-N fordert im wesentlichen, dass die Baubewilligungen für baureife Windenergieprojekte entfallen. Für den Speichersse und andere Ausbauten des Trift-Kraftwerks in Innertkirchen im Berner Oberland will die Kommission die Planungspflicht streichen.
Damit nimmt sie eventuellen Einsprechern die Beschwerdemöglichkeit gegen die Baubewilligungen bei Windkraftwerken beziehungsweise gegen die Planungsgenehmigung beim Wasserkraftwerk Trift.
Bei den Speicherwasserkraftwerken sollen nationale, regionale und lokale Interessen anderen grundsätzlich vorgehen. Bei Windkraftwerken mit einer gewissen zusätzlichen Gesamtproduktion von nationalem Interesse sollen rechtskräftige Nutzungspläne als Baubewilligung gelten.
Gegen die Bauausführung gemäss den Nutzungsplänen stehen damit gemäss dem Kommissionsvorschlag keine Rechtsmittel mehr zur Verfügung. Der Absicht der Kommission zufolge soll das dringliche Gesetz nach Beratung im Parlament Ende 2022 in Kraft treten.
Die parlamentarische Initiative geht als nächstes an die Umweltkommission des Ständerats. Falls dieser zustimmt, kann die Urek-N eine Vorlage ausarbeiten.
Neben dem Ausbau des Trift-Kraftwerks geht es aktuell um zwei Windparks. Einer davon ist eine Anlage mit acht Windturbinen in der Gemeinde Cugy VD oberhalb von Lausanne. Das Bundesgericht wies die Beschwerden der Gemeinde und von elf Privatpersonen gegen den Teilnutzungsplan im März ab. Damit machte es den Weg frei für die Baubewilligung, die nach geltendem Recht angefochten werden kann.
Der zweite Windpark ist auf dem Grenchenberg SO vorgesehen. Dort musste die Bauherrschaft auf Geheiss des Bundesgerichts vom November 2021 zwei der ursprünglich geplanten sechs Windturbinen opfern.
Die Redimensionierung erfolgt, weil die beiden Turbinen zu nahe bei einem Brutplatz der geschützten und bedrohten Wanderfalken lagen. Auch weitere gefährdete Vogelarten leben in der Nähe. Auch hier ist nach dem höchstinstanzlichen Entscheid der Weg frei für die anfechtbare Baubewilligung.
(text:sda/bild:unsplash)