13 Januar 2023

Nationalratskommission hält an Ausbau der Prämienverbilligung fest

Anders als der Ständerat will die zuständige Nationalratskommission nichts davon wissen, den Ausbau der Prämienverbilligungen auf die lange Bank zu schieben. Sie will am indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP festhalten.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) fällte diesen Entscheid deutlich – mit 15 zu 10 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Folgt der Rat dem Antrag, liegt der Ball wieder beim Ständerat. Hält dieser an seinem Nichteintretensentscheid fest, ist die Vorlage erledigt. Die Initiative käme dann ohne Gegenvorschlag an die Urne.

Die Nationalratskommission erachtet es angesichts des Prämienwachstums in diesem Jahr und weiteren, drohenden Anstiegen als unerlässlich, das System der Prämienverbilligung zu verbessern. Der Handlungsbedarf sei ausgewiesen, so die Kommission.

Das Volksbegehren der SP verlangt, dass keine versicherte Person mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlen muss. Um dies zu erreichen, sollen Bund und Kantone mehr zur Prämienverbilligung beitragen. Der Bund soll mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest.

Der vom Bundesrat ausgearbeitete Gegenvorschlag sieht vor, dass der Beitrag jedes Kantons an die Prämienverbilligungen einem Mindestprozentsatz seiner Gesundheitskosten entsprechen soll. Aktuell übernimmt der Bund rund 53 Prozent der Kosten, die Kantone 47 Prozent.

Der Nationalrat möchte über zwei Milliarden Franken für zusätzliche Prämienverbilligungen ausgeben, wie er im vergangenen Juni beschlossen hatte. Der Bundesrat schlägt rund einen Viertel dieser Summe vor.

(text:sda/bild:unsplash-symbolbild)