18 März 2021

Nationalrat packt die Revision der Strafprozessordnung an

Der Nationalrat befasst sich am Donnerstag mit einer Revision der Strafprozessordnung. Angepasst werden sollen mehrere Punkte in der erst zehnjährigen Gesetzgebung.

Die Schweizerische Strafprozessordnung ist erst seit 2011 in Kraft. Zuvor hatten der Bund und jeder Kanton eigenen Regeln. Schon kurz nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes wies die Praxis auf Probleme hin, und es folgten parlamentarische Vorstösse. Der Bundesrat hat die Anliegen nun in einer Vorlage zusammengefasst.

Dabei geht es unter anderem um die Einschränkung der Teilnahmerechte, zusätzliche Möglichkeiten für den Einbezug von DNA-Profilen in Verfahren und Erleichterungen bei verdeckten Ermittlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie.

Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) unterstützt die Vorlage in den Grundzügen, sie hat sie mit 17 zu 0 Stimmen und 8 Enthaltungen verabschiedet. Im Detail wird die Vorlage aber zu reden geben: Drei Dutzend Minderheitsanträge und ein Bündel Einzelanträge liegen dem Plenum vor.

Eine SVP-Minderheit will die Vorlage allerdings an den Bundesrat zurückweisen. Sie fordert, dass der Bundesrat den „übermässigen administrativen Aufwand“ für die Polizei berücksichtigt, der Verfahren verlangsame und viele Ressourcen verschlinge. Auch die Verfahrensrolle der Opfer – diese sei derzeit „absolut unzureichend“ – müsse er aufnehmen.

Umstritten ist die vom Bundesrat beantragte Einschränkung des Teilnahmerechts am Prozess für die Beschuldigten. Gemäss Bundesrat sollen diese an Beweiserhebungen – etwa der Einvernahme von Zeugen oder Personen, die im gleichen Verfahren beschuldigt sind – nicht teilnehmen dürfen, bevor sie sich selbst geäussert haben.

Umstritten sind sodann Neuerungen zu DNA-Profilen: Der Bundesrat will die explizite Praxis des Bundesgerichts im Gesetz verankern. DNA-Profile sollen nicht nur zur Aufklärung jener Straftaten erstellt und gespeichert werden dürfen, um derentwillen das Verfahren geführt wird, sondern auch zur Aufklärung früherer oder künftiger Straftaten.

Ein erster Teil der Revision der Strafprozessordnung ist seit kurzem in Kraft. Die Räte stimmten im vergangenen Herbst der Rechtsgrundlage für eine nachträgliche Sicherheitshaft zu. Damit soll verhindert werden, dass gefährliche Straftäter wegen einer Gesetzeslücke auf freien Fuss gesetzt werden müssen.

(text:sda&ch/bild:pixabay)