27 Juni 2025

Nationalrat Glarners Immunität bei Fake-Video-Fall aufgehoben

Die Justiz darf gegen den Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner strafrechtlich ermitteln. Es geht um den Fall eines mit künstlicher Intelligenz generierten Videos. Die zuständige Parlamentskommission hat die Immunität von Glarner definitiv aufgehoben.

Mit 8 zu 2 Stimmen schloss sich am Freitag die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) dem Entscheid der Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) an, wie Kommissionspräsident Daniel Jositsch (SP/ZH) in Bern vor den Medien sagte. Damit ist der Entscheid zur Aufhebung der Immunität definitiv.

Es geht um ein Video, das Glarner im Wahlkampf 2023 teilte. Die Basler Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan äusserte sich in diesem sogenannten Deepfake-Video angeblich zu „kriminellen Türken“ und rief zur Wahl der SVP auf. Arslan zeigte Glarner in der Folge an.

Sie wirft Glarner unter anderem vor, ihre Identität missbraucht zu haben. Das ist ein Tatbestand, der erst seit September 2023 im Schweizerischen Strafgesetzbuch verzeichnet ist.

(text:sda/bild:keystone)