7 Juni 2021

Nationalrat entscheidet über weitere Hilfen in der Pandemie

Der Nationalrat debattiert am Montag über weitere Hilfen in der Pandemie. Die Anträge des Bundesrates sind wie schon im Ständerat unbestritten. Zu reden geben dürften auch das Covid-19-Zertifikat und Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus.

Zur Diskussion steht das einmal mehr aktualisierte Covid-19-Gesetz. Der Bundesrat will die Erwerbsersatz-Entschädigung für jene, die wegen Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus ihren Erwerb unterbrechen oder erheblich einschränken mussten, bis Ende Jahr weiterlaufen lassen statt bis Ende Juni.

Damit ist die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) einverstanden; der Ständerat hat diese Verlängerung bereits gutgeheissen. Bei den À-fonds-perdu-Beiträgen für den Profi-Mannschaftssport will der Bundesrat die Obergrenze von 115 Millionen Franken aufheben. Der Ständerat hat bereits eingewilligt.

Auch hier will die WBK-N folgen. Sie beantragt dem Rat aber eine Ergänzung: Klubs, die ihre Lohnsumme nicht wie vorgeschrieben reduzieren, sollen jene Beiträge zurückzahlen müssen, die 50 Prozent der entsprechenden Ticketeinnahmen übersteigen.

Zusätzlich zu den Anträgen des Bundesrates und Beschlüssen des Ständerates will die Mehrheit der WBK-N die Kultur unterstützen. Sie beantragt, die finanzielle Hilfe bis Ende April 2022 weiterzuführen. Vertreterinnen und Vertreter von SVP, FDP und Mitte lehnen dies allerdings ab.

Personen mit tiefen Einkommen in Kurzarbeit will die WBK-N weiterhin zusätzlich unterstützen. Sie beantragt, die Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung, die Ende Juni ausläuft, bis Ende Jahr zu verlängern. Der Ständerat lehnte dies mit Stichentscheid von Ratspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) ab.

Wer die die Arbeit verliert, soll nach dem Willen von SP, Grünen und GLP auf zusätzliche Taggelder der Arbeitslosenversicherung Anspruch haben. Die zurzeit auf März, April und Mai 2021 beschränkte Unterstützung will diese Minderheit ebenfalls bis Ende Jahr verlängern.

Wie schon im Ständerat dürften auch im Nationalrat Schutzmassnahmen gegen das Virus zu reden geben. Die SVP beantragt die Aufhebung der generellen Maskenpflicht. Eine bürgerliche Minderheit will ausserdem die Aufhebung der Homeoffice- und Test-Pflicht am Arbeitsplatz ab 21. Juni beantragen.

Die SVP will, dass das Covid-Zertifikat nur an Grossanlässen drinnen, auf Auslandreisen und in Discotheken und an Tanzveranstaltungen vorgezeigt werden müssen. Hingegen soll es in der Gastronomie, in Sport-, Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben und auch in Spitälern und Heimen ausdrücklich nicht erlaubt werden.

Der Ausweis für Geimpfte, Genesene und Getestete wird ab Montag zunächst in einem Pilotbetrieb ausgestellt, spätestens Ende Juni für alle. Zunächst soll er bei Reisen in Schengen-Staaten und an Grossanlässen verwendet werden, wie am Freitag bekannt wurde. Über weitere Anwendungen will der Bundesrat noch im Juni entscheiden.

Die SVP will zudem das Mandat der wissenschaftlichen Covid-Taskforce per Ende Juni auflösen. Auch dies will sie mit einem Minderheitsantrag im Covid-19-Gesetz verankern.

Die Mehrheit der WBK-N allerdings möchte im Gesetz keine Bestimmungen zum mit dem Vorankommen der Impfkampagne verbundenen Öffnungsschritten Die epidemiologische Lage könne jederzeit ändern, begründet sie dies. Zwei vom Ständerat eingefügte Bestimmungen will sie darum wieder streichen; eine Minderheit will sie beibehalten.

Die kleine Kammer will festschreiben, dass Kapazitätsbeschränkungen für öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen aufgehoben werden müssen, sobald alle impfwilligen Erwachsenen geimpft sind. Wer eine Impfung, einen negativen Test oder eine Genesung von Covid-19 belegen kann, soll von Zugangsbeschränkungen ausgenommen sein.

(text:sda/bild:unsplash)