Nationalrat beharrt auf erleichterter Stiefkindadoption
Wunschmütter und Wunschväter sollen ihre Stiefkinder schneller adoptieren können als heute. Daran hält der Nationalrat fest, um die Kinder rechtlich abzusichern.
Im Gegensatz zum Ständerat will der Nationalrat deshalb die nötigen Anpassungen im Zivilgesetzbuch nicht an den Bundesrat zurückweisen. Das beschloss er am Dienstag mit 127 zu 62 Stimmen und zwei Enthaltungen. Er will – im Interesse der betroffenen Kinder – das Vorhaben zügig voranbringen.
Der Ständerat hingegen will die erleichterte Stiefkindadoption in einem breiteren Kontext betrachten und in die laufende Revision des Abstammungsrechts und des Fortpflanzungsmedizingesetzes integrieren. Er schickte die Vorlage deshalb zurück an den Bundesrat. Er ist nun wieder am Zug. Hält er am Entscheid fest, ist dieser endgültig.
Die Mehrheit der Rechtskommission (RK-N) sieht das Recht, die eigene Abstammung zu kennen, durch das Adoptionsverfahren nicht tangiert. Im Ständerat war kritisiert worden, dass offen sei, ob die Reform das verfassungsmässige Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung nicht verletze.
Die Änderungen sind Folge der „Ehe für alle“ und stellen gleichgeschlechtliche Paare heterosexuellen Partnerschaften gleich. Es werde der gesellschaftlichen Entwicklung und der Vielfalt moderner Familienformen besser Rechnung getragen, schrieb der Bundesrat zur Vorlage. Bestellt hatte diese das Parlament.
Konkret soll die Voraussetzung des einjährigen Pflegeverhältnisses als Adoptionsbedingung für ein Stiefkind entfallen, wenn ein leiblicher Elternteil bereits bei Geburt des Kindes mit dem Adoptionswilligen zusammenlebt.
Am Erfordernis, dass das Paar vor der Stiefkindadoption mindestens drei Jahre zusammengelebt haben muss, will der Bundesrat aber festhalten. Der Nationalrat hingegen strich diese Voraussetzung in der ersten Beratungsrunde aus der Vorlage. Er will, dass ein Wunschelternteil ein Kind adoptieren kann, wenn ein Paar zum Zeitpunkt der Geburt eine „auf Dauer angestrebte Elternschaft“ führt.
Auch Bundesrat Beat Jans forderte, Betroffene nicht jahrelang warten zu lassen. Es gehe um Wunschkinder von gleichgeschlechtlichen Paaren. Bis der Wunschelternteil das Kind adoptieren könne, habe dieses nur einen Elternteil. Deshalb seien die Kinder beim Tod des leiblichen Elternteils oder einer Trennung schlechter abgesichert.
(text:sda/bild:keystone)