31 Oktober 2025

Nach Kreditgenehmigung 2023: Regierungsrat gehnemigt Änderungen in der Sozialhilfeverordnung

Der Regierungsrat hat eine Änderung der Sozialhilfeverordnung im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen einheitlichen Fallführungssystems genehmigt. Im Kanton Bern werden heute im Vollzug der Sozialhilfe, dem Kindes- und Erwachsenenschutz und in der Arbeitsintegration fünf unterschiedliche Fallführungssysteme eingesetzt, die teils veraltet sind. Bei den kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und den Partnern für die Arbeitsintegration kommen weitere Fallführungssysteme zum Einsatz. Im November 2023 hat der Grosse Rat einen Kredit von 52 Millionen Franken für die Beschaffung, Realisierung und Einführung eines einheitlichen und gemeinsamen Fallführungssystems genehmigt. Die digitale Fallführung verbessert die Zusammenarbeit unter den Behörden und automatisiert administrative Arbeiten. Mit der Änderung der Sozialhilfeverordnung regelt der Regierungsrat nun die Einführung und die Finanzierung des Systems. Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Einführungsphase am 1. Januar 2026 beginnt und am Ende jenes Jahres endet, in dem mindestens 15 Sozialdienste das Fallführungssystem während mindestens drei Jahren verwendet haben. Ausnahmen können nur dann gemacht werden, wenn von einem Sozialdienst zwischen 2019 – 2023 nachweislich Investitionen von mehr als einer Million Franken in ein eigenes Fallführungssystem getätigt wurden. Darauf basierend kann eine Übergangsfrist von zwei Jahren beantragt werden. Ebenfalls geregelt wurden die Verteilschlüssel für die künftige Finanzierung des Systems bei Weiterentwicklungen und für den Betrieb.

(text:pd/bild:unsplash)