Mutter des Findelkindes von Därstetten verurteilt
Die Mutter des Findelkindes von Därstetten BE ist am Donnerstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten verurteilt worden. Das Regionalgericht in Thun sprach sie der versuchten Kindstötung schuldig.
Die heute 44-jährige Frau hatte in einer kalten Winternacht Anfang 2020 ihr Neugeborenes im Werkhof von Därstetten im Simmental abgelegt. Das Mädchen wurde am nächsten Morgen gerade noch rechtzeitig entdeckt. Heute lebt es in einer Pflegefamilie.
Die Gerichtspräsidentin sagte bei der Urteilsverkündung, die Mutter habe den Tod des Kindes zwar nicht gewollt. Sie habe ihn aber in Kauf genommen. Das Mädchen habe nur durch Zufall überlebt. Ein Besucher des Werkhofs hatte das Baby am Morgen entdeckt.
Das Kind hatte die Frau nicht mit ihrem Lebenspartner gezeugt, sondern mit einem anderen Mann, mit dem sie eine Affäre hatte. Das habe sie vertuschen wollen und deshalb das Baby nach der Spontangeburt aus egoistischen Gründen im Stich gelassen, sagte die Richterin.
Sie habe das Urteil gefasst aufgenommen, sagte ihr Verteidiger der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er hatte eine bedingte Strafe von acht Monaten wegen Aussetzung gefordert. Ob er das Urteil weiterzieht, liess er offen. Positiv sei, dass die Strafe bedingt ausgesprochen worden sei und das Gericht auf eine Landesverweisung verzichtet habe. Dadurch bleibe die Möglichkeit eines Kontakts zwischen Mutter und Tochter bestehen.
Die Gerichtspräsidentin sagte der Frau, den Fehler aus jener kalten Winternacht könne sie nicht rückgängig machen. Aber immerhin habe sie sich dem Verfahren gestellt und sei am Dienstag vor Gericht erschienen.
Nun wünsche sich das Gericht, dass sie den Kontakt zu ihrer Tochter und deren Pflegefamilie suche. Wenn das Mädchen grösser sei, werde sie irgendwann wissen wollen, warum sie die Mutter als Neugeborenes im Stich gelassen habe. „Erklären Sie es ihr.“
(text:sda/bild:pexels)