30 November 2023

Mutmassliche Mörderin von Lauterbrunnen soll in stationäre Behandlung

Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen zum Tötungsdelikt in Lauterbrunnen von Mitte August 2022 reichte die regionale Staatsanwalt Berner Oberland im Rahmen eines Verfahrens bei schuldunfähigen Personen Antrag auf Anordnung einer Massnahme (gemäss Art. 374 Strafprozessordnung) ein. Beim Opfer handelte es sich um den ehemaligen Gemeindepräsidenten von Lauterbrunnen, Martin Stäger. Die tatbeschuldigte 59-jährige Ehefrau und deutsche Staatsangehörige wird sich wegen der Tötung ihres Ehemannes vor Gericht verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft erachtet es gestützt auf Ermittlungsergebnisse sowie dem Geständnis der Beschuldigten als erwiesen, dass die Beschuldigte dem Opfer mit einem Messer tödliche Stichverletzungen zugefügt hatte. Die Beschuldigte befindet sich seit der Anhaltung nach Meldungseingang vom 17. August 2022 in Untersuchungshaft und derzeit in vorzeitigem Massnahmenvollzug. Gestützt auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten reicht die Staatsanwaltschaft Antrag auf eine stationäre Massnahme für die Beschuldigte beim Regionalgericht Oberland ein.

Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird ein Prozess vor dem Regionalgericht Oberland stattfinden.

(text:pd&chl/bild:unsplash)