4 Mai 2021

Mürren: Soll die Schilthornbahn Hilfsgelder beantragen?

Die Schilthornbahn AG möchte wissen, ob ihre Aktionäre die Einreichung eines Härtefall-Gesuchs begrüssen würden oder nicht. Sie wird dazu an der Generalversammlung eine Konsultativabstimmung durchführen.

Das teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Zwar falle der Entscheid, ob man Covid-19-Härtefallmassnahmen beantragen solle, in die Kompetenz des Verwaltungsrats. Allerdings tangiere der Entscheid die Vermögensrechte der Aktionäre, weil damit ein dreijähriges Verbot von Dividenden-Ausschüttungen verbunden sei. „Die Aktionäre haben ihr Geld investiert mit dem Wissen, dass  die Schilthornbahn AG in den letzten Jahrzehnten immer Dividenden ausschütten konnte“, sagt Schilthornbahn Direktor Christoph Egger. Deshalb möchte der Verwaltungsrat die Generalversammlung konsulieren. 2020 brachen Ertrag und Frequenzen der Schilthornbahn wegen der Pandemie ein. Sie nahmen gesamthaft um rund 45 Prozent ab. Trotzdem sei es gelungen, einen positiven Cashflow zu erwirtschaften, schreibt die Bahn. Die Liquidität sei zu jedem Zeitpunkt gewährleistet gewesen.

Die Bahn könnte auch ohne Hilfsgelder überleben. Allerdings könnte sich, ohne Zustupf aus der Kantonskasse, das geplante neue Bahnprojekt Schilthornbahn 20XX um ein bis zwei Jahre verzögern. Die Generalversammlung der Schilthornbahn AG findet im Juni statt.

(text:sda,mf/bild:schilthornbahn)