12 März 2023

Münsingen nimmt Volksvorschlag über Konzessionsabgabe an

Die Bevölkerung sagt JA zum Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe durch Energie-versorgungsunternehmungen in der Version des Volksvorschlags
An der Gemeindeabstimmung vom 12. März 2023, wurde bei einer Stimmbeteiligung 34.7% mit 1’781 Stimmen (56.9%) dem Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe durch Energie-versorgungsunternehmungen in der Version des Volksvorschlags zugestimmt.

Mit der Zustimmung für die Version des Volksvorschlags wird die für den Ortsteil Münsingen bisher geltende Bandbreite von 1,7 bis 3,0 Rappen pro kWh aufgehoben. Die Konzessionsabgabe wird fix auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) festgesetzt und gilt auf dem gesamten Gemeindegebiet Münsingen. Das Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe durch Energieversorgungsun-ternehmungen ist mit den Änderungen gemäss Volksvorschlag per 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

(text:pd/bild:beo)