6 September 2022

Motion soll Bauverordnung und kantonalen Richtplan ändern

Der SVP-Grossrat Thomas Knutti hat beim Berner Regierungsrat einen politischen Vorstoss eingereicht. In diesem soll die geltende Bauverordnung angepasst werden, damit ÖV-Erschliessungen von Arbeitszonen geändert werden können. Der Ursprung seiner Motion stammt aus seiner Heimatgemeinde Därstetten. An bester lage haben sie dort eine rund  22’000 Quadratmeter grosse Landfläche, welche seit längerer Zeit im kantonalen Richtplan verankert ist. Aus diesem Grund sind sie auch jahrelang davon ausgegangen, dass das Land mit einfachen Mitteln in eine Zone überführt werden könnte. So einfach ist es nun aber nicht, wie Thomas Knutti gegenüber Radio BeO sagte. Mit der Baugesetzrevision zur Kulturlandinitiative im Jahr 2017 wurden die gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich jedoch verschärft. Gemäss Bauverordnung muss bei Einzonungen von Kulturland für Arbeitszonen, welche grosser als 05 ha sind, mindestens eine EGK D vorliegen. Dies bedeutet, dss die Gemeinden Einzonungen vornehmen können, wenn sie bei der ÖV Erschliessung einen halb-Stunden-Takt vorweisen können. Die Problematik besteht in sämtlichen Gemeindes des Kantons bern, welche keine genügende ÖV-Erschliessung haben. Faktisch gesehen erfüllen die wenigsten Gemeinden im Berner Oberland, Emmental, Seeland, Oberaargau und Berner Jura diese Vorgaben, so Knutti weiter. Für das Gewerbe wie auch für die Gemeinden werden somit wichtige Erschliessungen und Entwicklungen verhindert. Aus diesem Grund braucht es diese Änderungen der Bauverordnung unbedint, ist Knutti überzeugt.

(text:pd,ol/bild:pixabay-symbolbild)