10 April 2021

Migros erlässt Mieterinnen 50 Prozent der Miete

Die von einer vollständigen Schliessung betroffenen Mieterinnen und Mietern der Migros Genossenschaft müssen für die Zeit während der zweiten Pandemie-Welle nur die Hälfte ihrer Miete bezahlen. Im Vordergrund stehe für die Migros die langfristige Sicherung der Geschäftsverhältnisse.

Sie hätten deshalb wie bereits im vergangenen Jahr an Lösungen gearbeitet, um die Mieterinnen oder Mieter zu entlasten, teilte der Detailhändler auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Er bestätigte damit eine Meldung der „Neuen Zürcher Zeitung“ vom Samstag.

Mit der 50-prozentigen Mietreduktion für den Zeitraum vom 18. Januar bis zum 28. Februar würden zahlreiche Geschäfte entlastet, die in Migros-Liegenschaften wie zum Beispiel in Einkaufszentren eingemietet seien, hiess es weiter.

Das Parlament hatte in der Wintersession das Geschäftsmietegesetz für einen landesweiten Teilerlass des Mietzinses während der ersten Corona-Welle im Frühling abgelehnt. Der Bundesrat und die bürgerliche Mehrheit argumentierten, dass mit dem Gesetz rückwirkend in private Vertragsverhältnisse eingegriffen worden wäre.

(text:sda/bild:beo)