6 November 2021

Migros-Delegiertenversammlung will Alkoholverbot abschaffen

Die Mehrheit der Migros-Delegiertenversammlung hat am Samstag in Zürich für eine Statutenänderung gestimmt, die den Alkoholverkauf in Migros-Filialen ermöglichen könnte. Als nächstes werden sich die zehn regionalen Genossenschaften mit dieser Frage beschäftigen.

Die Delegierten hätten den „demokratischen Weg“ freigemacht zur Frage des Alkoholverkaufs, teilte die Migros am frühen Samstagnachmittag über Twitter mit.

Bis in den Migros-Filialen allerdings Alkohol gekauft werden kann, dauert es noch ein Weilchen – und es kann je nach Region zu Unterschieden kommen.

Ab Dezember entscheiden die Verwaltung und Genossenschaftsräte der zehn regionalen Migros-Genossenschaften über die Aufhebung des Verbots. Auch dort müssen mindestens zwei Drittel der jeweiligen Gremien zustimmen. Ist das der Fall, können die Genossenschafterinnen und Genossenschafter in ihrer Region in einer Urabstimmung über die Aufhebung des Verkaufsverbots für Alkohol entscheiden.

Die Urabstimmungen sind bis zum 4. Juni 2022 geplant, wie die Migros auf ihrer Website mitteilte. Die Entscheide wären für die Migros verbindlich. In denjenigen Verkaufsstellen, deren Genossenschaften sich mit einer Mehrheit von zwei Drittel für den Verkauf von Alkohol ausgesprochen haben, könnten somit im Verlaufe des übernächsten Jahres alkoholhaltige Getränke angeboten werden.

Im Vorfeld zur Abstimmung hatte das Blaue Kreuz vor einem „Verrat“ an der DNA der Migros gewarnt. Das Unternehmen riskiere, die Reputation eines sozialen und gesellschaftsverantwortlichen Grossverteilers zu verlieren.

Bislang ist der Alkoholverkauf gemäss den Migros-Statuten in den stationären Filialen verboten. Der Konzern selber umgeht diese Regelung indirekt schon seit Jahren, indem er in seinen Tochterunternehmen Denner und Migrolino, seinem Internetladen leshop.ch, den Migrol-Tankstellen und den Partnerläden VOI Alkohol und zum Teil auch Tabakwaren anbietet.

Bereits 1999 entschied die Delegiertenversammlung, dass in den Restaurants der Golfklubs und der Freizeitanlagen der Genossenschaft alkoholische Getränke ausgeschenkt werden dürfen.

(text:sda/bild:pixabay)