Menschen mit Behinderung sollen Betreuung vermehrt selber regeln dürfen
Der Kanton Bern will die Finanzierung für Menschen mit Behinderungen umstellen. Neu sollen ihnen Budgets für die Unterstützungsleistungen direkt zugesprochen werden. Menschen mit Behinderungen haben dadurch beispielsweise die Möglichkeit zu wählen, ob sie in einem Heim oder zu Hause Betreuungsleistungen beziehen möchten. Das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) regelt diese neue Art der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Es soll am 1.1.2024 in Kraft treten.
Die Aufbauarbeiten sind bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) im Gange. Mittels einer Simap-Ausschreibung sucht sie eine externe Partnerin für die Aufgaben der Bedarfsprüfungsstelle. Diese soll den individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen gegenprüfen und bemessen, so dass der Kanton über die konkrete Leistungshöhe entscheiden kann.
(text:pd/bild:unsplash)