1 Dezember 2025

Mehrweggeschirrpflicht neu ab 2000 Personen pro Anlass

Ab 1. Januar 2026 gilt die Pflicht für den Einsatz von Mehrweggeschirr an Anlässen neu erst ab 2000 statt wie bisher ab 1000 Personen. Damit setzt der Kanton eine vom Grossen Rat überwiesene Motion um, die diese höhere Grenze verlangte. Im Kanton Bern ist die Mehrweggeschirrpflicht seit 2019 in der Gastgewerbeverordnung verankert. Auch wenn die Grenze für den vorgeschriebenen Einsatz von Mehrweggeschirr nun angehoben wird, ist der Einsatz von Mehrweggeschirr immer noch Trend und bringt – richtig eingesetzt – erwiesenermassen einen Mehrwert für Mensch und Umwelt. Ökobilanzen und auch die Erfahrungen aus unterschiedlichsten Anlässen haben gezeigt, dass das Mehrwegsystem und die Minimierung der Verpackungen bei Esswaren sich als zweckmässige und wirksame Prinzipien gegen die Abfallflut bewährt haben.

(text:pd/bild:unsplash)