3 Januar 2022

Auch Kanton Bern will Quarantänedauer verkürzen

Die Mehrheit der Schweizer Kantone verkürzt die Quarantänedauer für Personen, die mit einer infizierten Person engen Kontakt hatten, auf sieben Tage. Am Montag haben sich auch die Zentralschweizer Kantone und die Kantone Neuenburg und Bern dazu entschieden.

Der Sprecher der bernischen Gesundheitsdirektion Gundekar Giebel bestätigte am Montag auf Anfrage, dass auch der Kanton Bern der BAG-Empfehlung folge. Die Anpassung der Prozesse laufe.

Am letzten Tag des Jahres hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Kantonen vorgeschlagen, die Dauer der Quarantäne für Personen, die mit einer infizierten Person engen Kontakt hatten, von zehn auf sieben Tage zu verkürzen.

Mit der Verkürzung sollten die Auswirkungen der Quarantäne-Massnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden. Die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft in vielen Bereichen sollten so gewährleistet und Personalengpässen verhindert werden.

Einige Kantone reagierten umgehend: Tessin, Genf, Basel-Stadt, Waadt, Wallis und Jura verkürzten die Dauer der Quarantäne entsprechend. Im Kanton Tessin und in Genf gilt die Anpassung bereits seit Samstag. In der Waadt, in Basel-Stadt, im Wallis und im Jura trat das neue Regime ab (heutigem) Montag in Kraft.

Die Kantone Freiburg und Zürich beschlossen in den vergangenen Tagen ebenfalls, diese Anpassung ab Montag einzuführen.

Am Montag teilten die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen- und Direktorenkonferenz mit, dass Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug und Luzern ebenfalls ab sofort den entsprechenden BAG-Empfehlungen folgen würden. Und der Kanton Neuenburg verkürzte ebenfalls die Quarantänedauer.

Noch kein entsprechender Entscheid ist im Kanton Aargau gefallen, wie es auf Anfrage hiess.

Die Solothurner Kantonsärztin Yvonne Hummel erklärte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, Solothurn werde vorerst keine Änderungen der Quarantäneregeln vornehmen. Die Isolations- und Quarantäneregeln würden auf nationaler Ebene detailliert geregelt. Eine Änderung der Isolations- und Quarantäneregeln müsse deshalb auch auf nationaler Ebene durch den Bundesrat angepasst werden, so Hummel.

„Für die vom BAG vorgeschlagenen Quarantäneregeln (u.a. Verkürzung der Quarantänedauer, bzw. Einschränkung der Kontaktpersonen auf Familienmitglieder) fehlen medizinisch-wissenschaftliche Daten, um dieses Vorgehen aktuell vertreten zu können“, sagte die Solothurner Kantonsärztin weiter.

Es bestünden bisher keine zuverlässigen wissenschaftlichen Daten, die eine verkürzte Ansteckungsfähigkeit von infizierten oder potentiell infizierten Personen dokumentierten. Bei Einführung von verkürzten Quarantäneregeln bestehe ein hohes Risiko, dass sich die epidemiologische Lage rasch verschlechtere, erklärte Hummel.

(text:sda/bild:pexels)