Mehr Unterstützung für gemeinnützige Projekte aus Lotterie- und Sportfonds
Dank guter Geschäftsergebnisse von Swisslos fliessen bedeutend mehr Mittel in den bernischen Lotterie- und Sportfonds. Gestützt auf diese Entwicklung hat der Regierungsrat per 1. Mai 2026 eine Änderung der kantonalen Geldspielverordnung beschlossen. Dadurch können grössere Beiträge für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Kultur, Sport und Gesellschaft geleistet werden. Schwerpunkte setzt der Regierungsrat bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und der Vereinsförderung.
Neben beispielsweise Vereinen, Veranstaltungen, Sportwettkämpfe und Jugendlager soll insbesondere die Inklusion von Menschen mit Behinderung von den zusätzlichen Mitteln profitieren, erklärt Irène Steinegger-Meier, Leiterin Fonds und Bewilligungen vom Kanton Bern gegenüber Radio BeO. So können neu beispielsweise besondere Anlässe für Menschen mit Behinderungen, wie der PluSport-Tag, mit bis zu 500 000 Franken unterstützt werden.
Die Gewinnanteile, die Swisslos an die Kantone ausschüttet, steigen seit 2020 deutlich an. Im Jahr 2024 erzielte Swisslos einen Rekordgewinn. Gegenüber dem Jahr 2020 (rund 58 Mio. Franken) stiegen die Gewinnanteile des Kantons Bern im Jahr 2024 um über 40 Prozent auf rund 83 Mio. Franken. Der Regierungsrat geht davon aus, dass sich die jährlichen Einnahmen des Kantons aus Geldspielen dauerhaft auf einer Höhe von über 71 Mio. Franken bewegen werden. Gemäss Bundesverfassung sind diese Mittel ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
Dem Lotteriefonds und dem Sportfonds des Kantons Bern stehen dadurch mehr finanzielle Mittel für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Sie ermöglicht beim Lotteriefonds jährliche Mehrausgaben von rund fünf Mio. Franken und beim Sportfonds von rund sieben Mio. Franken.
(text:pd&chl/bild:unsplash)