4 November 2022

Mehr Papierkrieg für Berner Arztpraxen ab 2023

Mit der Anpassung der Patientenrechtsverordnung hat der Berner Regierungsrat die gesetzliche Mindestaufbewahrungszeit von Behandlungsdokumentationen erhöht. Diese beträgt neu 20 statt 10 Jahre. Damit wird die Regelung an das revidierte kantonale Gesundheitsgesetz und an die neuen Verjährungsfristen im Obligationenrecht angepasst. Die Änderung tritt per 1.1.2023 in Kraft. Dadurch müssen die Berner Arztpraxen mit doppelt so viel Papier rechnen, sagt Gundekar Giebel von der Berner Gesundheitsdirektion zu Radio BeO. Viele Arztpraxen und Spitäler seien mittlerweile schon digitalisiert, jedoch hinke man im Bezug auf ein elektronisches Patientendossier immer noch nach, sagt Gundekar Giebel weiter. Auf Anfrage von Radio BeO haben verschiedene Arztpraxen vom Berner Oberland gesagt, dass sie die Behandlungsdokumentationen bereits jetzt 20 Jahre aufbewahren. Wie sich die Situation mit dem Papier entwickeln werde, konnten sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzen.

(text.pd,ol/bild:unsplash-symbolbild)