1 Mai 2022

Mehr Handlungsspielraum für die Gemeinden bei der Raumplanung

Um Planerlassverfahren straffer und partnerschaftlicher zu gestalten, legt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Anpassung der Baugesetzgebung vor. Damit werden die Ende 2020 im «Kontaktgremium Planung» von der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) und dem Verband Bernischer Gemeinden (VBG) beschlossenen Massnahmen zur Optimierung der Verfahren für kommunale Pläne umgesetzt. Gleichzeitig präzisiert die Vorlage den Beizug der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder, wie es ein parlamentarischer Vorstoss verlangt. Der Grosse Rat wird die Baugesetzrevision in der kommenden Herbstsession beraten.

(text:pd&aw, bild:archiv)